Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 2. Dezember 2014 |
Teil römisch drei |
223. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage, in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 22. April 2005 |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Serbien am 10. November 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage samt Anlage und Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1976,) sowie zum Änderungsprotokoll mit Änderungen am Übereinkommen vom 22. April 2005 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 56 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt III Nr. 170 aus 2012,) hinterlegt.
Ostermayer