Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 18. November 2014 |
Teil römisch drei |
218. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen |
[Abkommenstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommenstext in polnischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 12. Mai bzw. 23. Oktober 2014 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Dezember 2014 in Kraft.
Ostermayer