Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 17. November 2014 |
Teil römisch drei |
213. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Demokratische Republik Kongo am 5. November 2014 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 190 aus 2014,) hinterlegt.
Ostermayer