Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 22. Oktober 2014 |
Teil römisch drei |
204. Kundmachung: | Geltungsbereich der Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll |
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zur Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten samt Ausführungsbestimmungen und Protokoll Bundesgesetzblatt Nr. 58 aus 1964,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 121 aus 2009,) hinterlegt:
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Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Angola |
7. Februar 2012 |
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Benin |
17. April 2012 |
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Palästina |
22. März 2012 |
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Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Benin |
17. April 2012 |
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Neuseeland |
17. Oktober 2013 |
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Palästina |
22. März 2012 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Protokoll hat Neuseeland erklärt, dass in Übereinstimmung mit dem verfassungsmäßigen Status von Tokelau und im Hinblick auf die Verpflichtung der Regierung von Neuseeland zur Schaffung der Selbstverwaltung für Tokelau durch einen Akt der Selbstbestimmung im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen dieser Beitritt nicht auf Tokelau ausgedehnt werden soll, solange nicht die Regierung von Neuseeland eine diesbezügliche Erklärung beim Depositar nach eingehender Beratung mit diesem Gebiet einreicht.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge haben die Niederlande1 am 10. Oktober 2010 den Geltungsbereich der Konvention gemäß deren Artikel 35, mit Wirksamkeit vom 10. Jänner 2011 auf den karibischen Teil der Niederlande (die Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba)2 ausgedehnt.
Ostermayer
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 58/1964.
2 Mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hörten die Niederländischen Antillen auf zu bestehen. Ab diesem Tag genießen Curaçao und Sint Maarten, wie bisher schon die Niederländischen Antillen, innere Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs. Die übrigen Inseln der Niederländischen Antillen – Bonaire, Sint Eustatius und Saba – bilden den karibischen Teil der Niederlande.