Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 22. Oktober 2014 |
Teil römisch drei |
199. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 8. Oktober 2014 ihren bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel 38, Absatz eins, des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2005,) zurückgezogen.
Ostermayer