BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 22. Oktober 2014

Teil römisch drei

199. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen

199. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat die Tschechische Republik am 8. Oktober 2014 ihren bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde erklärten Vorbehalt zu Artikel 38, Absatz eins, des Europäischen Übereinkommens über die Überwachung bedingt verurteilter oder bedingt entlassener Personen Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 117 aus 2005,) zurückgezogen.

Ostermayer