BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 20. Oktober 2014

Teil römisch drei

195. Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 22 Regierungsvorlage 866 Ausschussbericht 937 Sitzung 109. Bundesrat:, Ausschussbericht 7255 Sitzung 722.)

195.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang wird genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat die Kundmachung der dänischen, englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Sprachfassungen dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Costa Rica, der Republik El Salvador, der Republik Guatemala, der Republik Honduras, der Republik Nicaragua und der Republik Panama andererseits samt Anhang

[Deutscher Vertragstext siehe Anlagen]

[Deutscher Anhang siehe Anlagen]

[Geschehensklausel siehe Anlagen]

[Unterschriften siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 54, Absatz eins, des Abkommens wurde am 5. Juli 2005 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen gemäß seinem Artikel 54, Absatz eins, mit 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Faymann