Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 20. Oktober 2014 |
Teil römisch drei |
194. Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 868 Ausschussbericht 951 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8405 Sitzung 790.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Geschehensklausel Abkommenstext siehe Anlagen]
[Geschehensklausel Schlussakte siehe Anlagen]
[Unterschriftsseite Abkommenstext siehe Anlagen]
[Unterschriftsseite Schlussakte siehe Anlagen]
Die Notifikation gemäß Artikel 48, Absatz eins, des Rahmenabkommens wurde am 26. Jänner 2011 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Rahmenabkommen gemäß seinem Artikel 48, Absatz eins, mit 1. Mai 2014 in Kraft getreten.
Das Rahmenabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 125 vom 26.04.2014 Seite 17, veröffentlicht.
Faymann