BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 20. Oktober 2014

Teil römisch drei

194. Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 868 Ausschussbericht 951 Sitzung 85. Bundesrat:, Ausschussbericht 8405 Sitzung 790.)

194.

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
  2. Ziffer 2
    Die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassungen sowie die indonesische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Rahmenabkommen über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Indonesien andererseits samt Schlussakte

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Schlussakte in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Geschehensklausel Abkommenstext siehe Anlagen]

[Geschehensklausel Schlussakte siehe Anlagen]

[Unterschriftsseite Abkommenstext siehe Anlagen]

[Unterschriftsseite Schlussakte siehe Anlagen]

Die Notifikation gemäß Artikel 48, Absatz eins, des Rahmenabkommens wurde am 26. Jänner 2011 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Rahmenabkommen gemäß seinem Artikel 48, Absatz eins, mit 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Das Rahmenabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, Amtsblatt Nummer L 125 vom 26.04.2014 Seite 17, veröffentlicht.

Faymann