Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 3. Oktober 2014 |
Teil römisch drei |
191. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz |
Nach einer Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien zufolge hat Rumänien am 14. August 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 2014,) hinterlegt.
Ostermayer