BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 3. Oktober 2014

Teil römisch drei

191. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

191. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

Nach einer Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien zufolge hat Rumänien am 14. August 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 163 aus 2014,) hinterlegt.

Ostermayer