BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 3. Oktober 2014

Teil römisch drei

188. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

188. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Mongolei am 3. März 2014 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 80 aus 2013,) hinterlegt. Dieser Beitritt wird gemäß seinem Artikel 31, Absatz eins, des Übereinkommens mit 14. November 2014 wirksam werden.

Ostermayer