Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 3. Oktober 2014 |
Teil römisch drei |
188. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen |
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung hat die Mongolei am 3. März 2014 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 80 aus 2013,) hinterlegt. Dieser Beitritt wird gemäß seinem Artikel 31, Absatz eins, des Übereinkommens mit 14. November 2014 wirksam werden.
Ostermayer