BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 28. August 2014

Teil römisch drei

163. Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 32 Ausschussbericht 94 Sitzung 21. Bundesrat:, Ausschussbericht 9172 Sitzung 829.)

163.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz

[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Juni 2014 bei der Regierung der Republik Slowenien hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, für Österreich mit 1. August 2014 in Kraft.

Folgende weitere Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind diesem beigetreten:

Bulgarien, Estland, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn.

Faymann