Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 28. August 2014 |
Teil römisch drei |
163. Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 32 Ausschussbericht 94 Sitzung 21. Bundesrat:, Ausschussbericht 9172 Sitzung 829.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Übereinkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Übereinkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 26. Juni 2014 bei der Regierung der Republik Slowenien hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, für Österreich mit 1. August 2014 in Kraft.
Folgende weitere Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert, angenommen, genehmigt oder sind diesem beigetreten:
Bulgarien, Estland, Kroatien, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn.
Faymann