Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 28. August 2014 |
Teil römisch drei |
162. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 15 Ausschussbericht 106 Sitzung 21. Bundesrat:, Ausschussbericht 9182 Sitzung 829.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt, nachdem die in seinem Artikel 8, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen am 16. Juni bzw. 31. Juli 2014 durchgeführt wurden, mit 1. September 2014 in Kraft.
Faymann