BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 28. August 2014

Teil römisch drei

162. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 15 Ausschussbericht 106 Sitzung 21. Bundesrat:, Ausschussbericht 9182 Sitzung 829.)

162.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt, nachdem die in seinem Artikel 8, Absatz eins, vorgesehenen Notifizierungen am 16. Juni bzw. 31. Juli 2014 durchgeführt wurden, mit 1. September 2014 in Kraft.

Faymann