BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 25. August 2014

Teil römisch drei

154. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

154. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT IGO) am 10. Juni 2014 gemäß Artikel römisch sieben, des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2014,) erklärt, die Rechte und Pflichten aus diesem Übereinkommen anzunehmen.

Ostermayer