Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 14. Juli 2014 |
Teil römisch drei |
137. Kundmachung: | Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 |
Die Multilaterale Vereinbarung M237 nach Unterabschnitt 1.5.1.1 ADR über die Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gefäßen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2012,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2012,) wurde von Polen am 6. März 2014 unterzeichnet.
Ostermayer