BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 20. Jänner 2014

Teil römisch drei

13. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute

13. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute

Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wurde die Europäische Investitionsbank (EIB) am 16. Dezember 2013 durch Unterzeichnung des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute in der Fassung seiner ersten Änderung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2004,) ein beitragendes Mitglied gemäß Artikel römisch sechzehn, Absatz 2, des Übereinkommens.

Ostermayer