Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 20. Jänner 2014 |
Teil römisch drei |
13. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute |
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten wurde die Europäische Investitionsbank (EIB) am 16. Dezember 2013 durch Unterzeichnung des Übereinkommens über die Errichtung des Joint Vienna Institute in der Fassung seiner ersten Änderung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2004,) ein beitragendes Mitglied gemäß Artikel römisch sechzehn, Absatz 2, des Übereinkommens.
Ostermayer