BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 3. Juli 2014

Teil römisch drei

122. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen

122. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation1 und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen

Nach Mitteilungen der französischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation1 und der Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und den Austausch geheimhaltungsbedürftiger Informationen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 18 aus 2011,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Polen

18. März 2014

Rumänien

22. Dezember 2011

Ostermayer

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 95/1987.