BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 26. Juni 2014

Teil römisch drei

115. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 13 Ausschussbericht 105 Sitzung 21. Bundesrat:, Ausschussbericht 9181 Sitzung 829.)

115.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel 23, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Juni bzw. 16. Juni 2014 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2014 in Kraft.

Faymann