Jahrgang 2014 |
Ausgegeben am 26. Juni 2014 |
Teil römisch drei |
115. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Organisation für Migration über den rechtlichen Status der Organisation in Österreich und den Sitz ihrer Büros in Wien | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 25 Regierungsvorlage 13 Ausschussbericht 105 Sitzung 21. Bundesrat:, Ausschussbericht 9181 Sitzung 829.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel 23, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Juni bzw. 16. Juni 2014 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2014 in Kraft.
Faymann