BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 24. Juni 2014

Teil römisch drei

114. Kundmachung:

Änderung der Anlage römisch zwei zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation

114. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Änderung der Anlage römisch zwei zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird kundgemacht:

Gemäß Artikel römisch sechzehn, Absatz 3, des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation Bundesgesetzblatt Nr. 95 aus 1987, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2014,) hat der ESA-Rat am 10. Juni 2009 einstimmig die nachstehende Änderung der Anlage römisch zwei des Übereinkommens beschlossen:

[Änderung der Anlage römisch zwei in deutscher, englischer und französischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Änderung ist gemäß Artikel römisch sechzehn, Absatz 3, des Übereinkommens mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten.

Ostermayer