BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2014

Ausgegeben am 27. Mai 2014

Teil römisch drei

100. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

100. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 34 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2013,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Aserbaidschan1

4. April 2014

Litauen

15. Mai 2014

Weiters haben:

Ostermayer

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 196].

2  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 34/2010 idF BGBl. III Nr. 83/2013.

3  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 83/2013.