BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 8. März 2013

Teil römisch eins

45. Kundmachung:

Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 für das Land Salzburg

45. Kundmachung des Bundeskanzlers über das Inkrafttreten der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012 für das Land Salzburg

Das Land Salzburg ist mit Schreiben vom 28. Jänner 2013 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Österreichischen Stabilitätspakt 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2013,, beigetreten.

Die Vereinbarung ist für das Land Salzburg gemäß ihrem Artikel 27, Absatz 2, letzter Satz mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.

Faymann