BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 13. Februar 2013

Teil römisch eins

31. Bundesgesetz:

Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes 1975

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 IA 2104/A Ausschussbericht 2019 Sitzung 187.)

31. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975), Bundesgesetzblatt Nr. 410 aus 1975,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 66 aus 2012,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 14, Absatz 2, lautet:

  1. Absatz 2,Der Präsident erstellt im Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten die den Nationalrat betreffenden Unterlagen für das Bundesfinanzrahmengesetz sowie den Voranschlagsentwurf für den Nationalrat und legt im Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten die Wirkungsziele für den Bereich des Nationalrates fest. Der Präsident übermittelt rechtzeitig den Voranschlagsentwurf samt Anlagen und Erläuterungen sowie die für die Erstellung des Entwurfes des Bundesfinanzrahmengesetzes und des Strategieberichtes erforderlichen Unterlagen dem Bundesminister für Finanzen. Der Präsident verfügt über die den Nationalrat betreffenden finanzgesetzlichen Ansätze des Bundesvoranschlages.“

Fischer

Faymann