Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 29. Oktober 2013 |
Teil römisch eins |
203. Kundmachung: | Wirksamwerden der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern Burgenland und Niederösterreich |
Die Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 196 aus 2013,, wird gemäß ihrem Abschnitt römisch zwei Absatz 3, mit 1. November 2013 gegenüber den Ländern Salzburg und Wien wirksam.
Faymann