Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 20. Juni 2013 |
Teil römisch eins |
101. Bundesgesetz: | Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2266 Ausschussbericht 2345 Sitzung 204. Bundesrat:, Ausschussbericht 8977 Sitzung 821.) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages einen Kredit im Umfang von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.
Fischer
Faymann