BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 20. Juni 2013

Teil römisch eins

101. Bundesgesetz:

Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 24 Regierungsvorlage 2266 Ausschussbericht 2345 Sitzung 204. Bundesrat:, Ausschussbericht 8977 Sitzung 821.)

101. Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Der Nationalrat hat beschlossen:

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages einen Kredit im Umfang von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren.

Paragraph 2,

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen betraut.

Fischer

Faymann