BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 27. Februar 2013

Teil römisch zwei

64. Verordnung:

Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie die Zahl der in die Bundesvertretung der Studierenden von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013

64. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Wahltage und die sich daraus ergebenden Fristen sowie über die Zahl der in die Bundesvertretung der Studierenden von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013

Auf Grund des Paragraph 34, Absatz 2 und des Paragraph 35 a, Absatz 7, des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 – HSG 1998, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 2 aus 2008,, wird verordnet:

Wahltage

Paragraph eins,

Als Wahltage für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen 2013 werden Dienstag, 14. Mai 2013, Mittwoch, 15. Mai 2013 und Donnerstag, 16. Mai 2013, festgelegt.

Vertreterinnen und Vertreter in der Bundesvertretung der Studierenden

Paragraph 2,

Die Zahl der von den Universitätsvertretungen, Pädagogischen Hochschulvertretungen und Fachhochschul-Studienvertretungen zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter in die Bundesvertretung der Studierenden wird wie in der Anlage ersichtlich festgelegt.

Fristen

Paragraph 3,

Folgende Fristen und Termine sind einzuhalten:

Ziffer 26 März 2013

- Stichtag für die Wahlberechtigung (Paragraph 19, Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung 2005 - HSWO 2005) Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 2005, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2012,

- Beginn der Einbringungsfrist für Wahlvorschläge (Paragraph 21, Absatz eins, HSWO 2005)

- Beginn der Einbringungsfrist für Kandidaturen (Paragraph 27, Absatz eins, HSWO 2005)

Ziffer 11 April 2013

- Letzter Termin für die Durchführung des Abgleichs des Verzeichnisses der Wahlberechtigten auf Basis des Stichtages nach Paragraph 19, HSWO 2005 (Paragraph 18, Absatz 3, HSWO 2005)

- Beginn der Frist zur Einsichtnahme in die Wählerinnen- und Wählerver-zeichnisse (Paragraph 20, Absatz eins, HSWO 2005)

- Beginn der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 18 April 2013

- Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge und Kandidaturen (Paragraph 21, Absatz eins, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Meldung über den Zusammenschluss von Listenverbänden (Paragraph 51, Absatz eins, HSWO 2005)

- Ende der Frist, innerhalb deren in die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse Einsicht genommen werden kann (Paragraph 20, Absatz eins, HSWO 2005)

- Ende der Frist für die Einbringung schriftlicher Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 23 April 2013

- Letzter Termin für die Vorlage der Verbesserungen von Wahlvorschlägen und Kandidaturen (Paragraph 28, Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Wahlvorschlägen (Paragraph 29, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Kandidaturen (Paragraph 29, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Vorlage von Verbesserungen von Meldungen über den Zusammenschluss von Listenverbänden (Paragraph 51, Absatz eins, HSWO 2005)

Ziffer 25 April 2013

- Letzte Möglichkeit zur Einrichtung von Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (Paragraph 13, Absatz 2, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Herstellung des Einvernehmens über die unterscheidenden Bezeichnungen von Wahlvorschlägen (Paragraph 22, Absatz eins, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zurückziehung von Unterstützungserklärungen (Paragraph 26, Absatz 6, HSWO 2005)

- Letzter Termin für Entscheidungen der Wahlkommissionen über Einsprüche gegen Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse (Paragraph 20, Absatz 3, HSWO 2005)

Ziffer 30 April 2013

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlzeiten und Wahllokale (Paragraph 32, HSWO 2005)

Ziffer 2 Mai 2013

- Letzter Termin für die Verlautbarung der (verbesserten) Wahlvorschläge und Kandidaturen (Paragraph 31, Absatz 2, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Veröffentlichung der genehmigten Listenverbände (Paragraph 51, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 14 Mai 2013

- Erster Wahltag

- Letzter Termin für die Konstituierung der Unterkommissionen der Wahlkommissionen bei den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten (Paragraph 13, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer 15 Mai 20013

- Zweiter Wahltag

Ziffer 16 Mai 2013

- Dritter Wahltag

- Erster Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (Paragraph 56, HSWO 2005)

Ziffer 23 Mai 2013

- Letzter Termin für die Verlautbarung der Wahlergebnisse (Paragraph 14, Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Zuweisung der Mandate (Paragraph 14, Absatz 3, HSWO 2005)

- Letzter Termin für die Verständigung der Gewählten (Paragraph 14, Absatz 3, HSWO 2005)

Ziffer 30 Juni 2013

- Letzter Termin für die Konstituierung der Bundesvertretung (Paragraph 6, Absatz 2, HSG 1998)

binnen zwei Wochen ab Verlautbarung des jeweiligen Wahlergebnisses

- Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahl der Bundesvertretung (Paragraph 58, Absatz 2, HSWO 2005)

- Möglichkeit des Einspruchs gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen und die Studienvertretungen (Paragraph 59, Absatz 2, HSWO 2005)

Ziffer eins Juli 2013

- Beginn der neuen Funktionsperiode (Paragraph 6, Absatz 2 und Paragraph 12, Absatz 3, HSG 1998)

Töchterle