Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 22. Februar 2013 |
Teil II |
59. Verordnung: | Section Control-Messstreckenverordnung Aistersheim-Weibern 2013 |
Aufgrund Paragraph 98 a, Absatz eins, StVO 1960 wird verordnet:
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt:
Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Die Section Control-Messstreckenverordnung Aistersheim-Weibern, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 370 aus 2012,, wird aufgehoben.
Bures