BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 5. Dezember 2013

Teil römisch zwei

413. Verordnung:

Ausbildungsversuchs-Überleitungsverordnung 2013

413. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste, die Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung sowie die Transportbetontechnik-Ausbildungsordnung geändert werden (Ausbildungsversuchs-Überleitungsverordnung 2013)

Auf Grund der Paragraphen 7, 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 129 aus 2013,, wird verordnet:

Artikel 1

Änderung der Lehrberufsliste

Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Lehrberufsliste erlassen wird, Bundesgesetzblatt Nr. 268 aus 1975,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2013, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Bei den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Lebensmitteltechnik wird eine Anrechnung der in diesem Lehrberuf absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Chemielabortechnik im vollen Ausmaß des 1. Lehrjahres festgelegt.

Novellierungsanordnung 2, Bei den Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Chemielabortechnik wird eine Anrechnung der in diesem Lehrberuf absolvierten Lehrzeit auf die Lehrzeit des Lehrberufes Lebensmitteltechnik im vollen Ausmaß des 1. Lehrjahres festgelegt.

Artikel 2

Änderung der Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung

Die Lebensmitteltechnik-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 103 aus 2008,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz eins, entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, Absatz 2, entfällt. Der bisherige Absatz 3, erhält die Bezeichnung „(2)“.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 12, entfällt. Der bisherige Paragraph 13, erhält die Bezeichnung „§ 12.“.

Artikel 3

Änderung der Transportbetontechnik-Ausbildungsordnung

Die Transportbetontechnik-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 195 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz eins, entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, Absatz 2, entfällt. Der bisherige Absatz 3, erhält die Bezeichnung „(2)“.

Novellierungsanordnung 3, Paragraph 14, entfällt. Der bisherige Paragraph 15, erhält die Bezeichnung „§ 14.“

Mitterlehner