Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
|
Pflichtgegenstände |
Stunden |
|
|
Religion1 |
||
|
Politische Bildung |
80 |
|
|
Deutsch und Kommunikation |
120-40 |
|
|
Berufsbezogene Fremdsprache |
40-120 |
|
|
Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
|
|
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr |
||
|
Rechnungswesen2 3 |
||
|
Fachunterricht |
||
|
Fachkunde2 |
340 |
|
|
Fachzeichnen |
180 |
|
|
Praktische Arbeit |
260 |
|
|
Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1200 |
|
|
Freigegenstände |
|
|
Religion1 |
|
|
Lebende Fremdsprache4 |
|
|
Deutsch4 |
|
|
Angewandte Mathematik4 |
|
|
Angewandte Informatik4 |
|
Unverbindliche Übung |
|
|
Bewegung und Sport4 |
|
Förderunterricht4 |
Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
|
Pflichtgegenstände |
Stunden |
|
|
Religion1 |
||
|
Politische Bildung |
80 |
|
|
Deutsch und Kommunikation |
80 - 40 |
|
|
Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 80 |
|
|
Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
140 |
|
|
Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr |
||
|
Rechnungswesen2 |
||
|
Fachunterricht |
||
|
Fachkunde2 3 |
180 |
|
|
Fachzeichnen |
80 |
|
|
Praktische Arbeit |
200 |
|
|
Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
800 |
|
|
Freigegenstände |
|
|
Religion1 |
|
|
Lebende Fremdsprache4 |
|
|
Deutsch4 |
|
|
Angewandte Mathematik4 |
|
|
Angewandte Informatik4 |
|
Unverbindliche Übung |
|
|
Bewegung und Sport4 |
|
Förderunterricht4 |
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden.
Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.
Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen.
Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.
Werkstoffkunde
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung.
Garne und Zwirne:
Arten. Spinnverfahren. Nummerierung. Verwendung.
Textile Flächenprodukte:
Arten. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung.
Reinigungs-, und Hilfsmaterialien:
Arten. Verwendung. Entsorgung.
Gold-, Silber - und Perlensticker
Werkstoffe:
Metallgespinste. Oxidation von Metallen.
Spezielle Fachkunde
Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken durch Maschinen- und Handarbeit unter Berücksichtigung verschiedener Stoffarten und Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Zierelementen. Nachbearbeitung unter Beachtung der verwendeten Materialien. Veredelung.
Fachliches Rechnen:
Längen- und Gewichtsmaße. Nummerierungssystemberechnungen. Berechnungen zum Materialverbrauch. Zeitaufwand. Materialkosten.
Gold-, Silber- und Perlensticker
Arbeitsverfahren und -techniken:
Arbeiten mit Metallgespinsten. Anwendung diverser Goldtechniken.
Maschinsticker
Arbeitsverfahren und -techniken:
Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine. Stepparbeiten. Fehlerbehebung an der Stickmaschine. EDV-Kenntnisse.
Fachliches Rechnen:
Tarifrechnen.
Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Stickarbeiten machen sowie Skizzen und Werkzeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.
Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewusst sein.
Geometrisches Zeichnen:
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Farbenlehre:
Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Stickmuster:
Entwerfen. Zeichnen. Pausen.
Gold-, Silber - und Perlensticker
Entwürfe und Designs:
Freie und gebundene Entwürfe. Darstellungsarten von Monogrammen.
Maschinsticker
Entwürfe und Designs:
Musterzeichnungen. Entwurf und Zeichnungen von Stickmustern und Zierelementen.
Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können.
Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können.
Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können.
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen.
Roh-, Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhaben. Instandhalten.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken unter Berücksichtigung verschiedener Stoffarten und Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Garnierungen und Zierelementen. Nachbearbeiten unter Beachtung der Werkstoffe.
Gold-, Silber - und Perlensticker
Arbeitsverfahren und -techniken:
Arbeiten mit Metallgespinsten. Arbeiten mit Flitter und Perlen.
Maschinsticker
Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe:
Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine unter Berücksichtigung der Stoffart und des Stickmaterials.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Punchen und Editieren von Mustern. Stepparbeiten. Fehlerbeheben an der Stickmaschine.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.
Auf den Stellenwert des Unterrichtsgegenstandes „Fachzeichnen” für die Weiterbildung und Schulung des modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen.
Die „Praktische Arbeit” soll dem Schüler Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihm zum Erlernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen.
Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.
Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Fachkunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Werkstoffkunde, Spezielle Fachkunde.
4 Siehe Anlage A, Abschnitt III.