Anlage

Tarif A

(Zulassung, Konformitätsbewertungsverfahren, Gleichwertigkeit von Produkten, Paragraph eins,)

  1. Absatz eins,Gebühren für die Zulassung einer Bauart von Messgeräten oder im Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Paragraph eins, Absatz eins :
    1. Ziffer eins
      Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen und für die Beurteilung der Berichte und Ergebnisse der physikalisch-technischen Untersuchungen
      Gebühr gemäß Tarif F
    2. Ziffer 2
      Erprobungsgebühr, falls eine Erprobung im Zulassungsverfahren vorgesehen ist
      Gebühr gemäß Tarif B
  2. Absatz 2,Gebühren für die Zulassung/Änderung einer Abfertigungsstelle oder einer öffentlichen Wägeanstalt gemäß Paragraph eins, Absatz 2 :
                  Gebühr für die Prüfung des Antrages, der eingereichten Unterlagen sowie der Beschaffenheit vor Ort
    gemäß Tarif F
  3. Absatz 3,Gebühr für die Zulassung eines Herstellerzeichens für Maßbehältnisse gemäß Paragraph eins, Absatz 3 :
                  Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen
    gemäß Tarif F
  4. Absatz 4,Gebühr für die Feststellung der Gleichwertigkeit von Produkten gemäß Paragraph eins, Absatz 4 :
                  Gebühr für die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen
    gemäß Tarif F
  5. Absatz 5,Gebühr in Verfahren, für die eine Veröffentlichung des Ergebnisses im Amtsblatt für das Eichwesen vorgesehen ist:
    1. Ziffer eins
      Zusatzgebühr
      125 Euro
    2. Ziffer 2
      Veröffentlichungsgebühr für jede angefangene Druckseite (Format A4)
      100 Euro

Tarif B

(Eichung Paragraph 2, )

Für Messgeräte außerhalb des Ermächtigungsumfanges von Eichstellen kommen folgende Tarife zur Anwendung:

  1. Absatz eins,Messgeräte für Länge
    1. Ziffer eins
      Handelslängenmaße (Maßstäbe und Maßbänder) je Teilung für jedes angefangene Meter
      4,00 Euro
    2. Ziffer 2
      Messkluppen
      45,00 Euro
    3. Ziffer 3
      Längenmessgeräte
      170,00 Euro
    4. Ziffer 4
      Messräder
      59,00 Euro
    5. Ziffer 5
      a) Peilbänder, Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Längenteilung
    6. Jedes
      angefangene Meter
      4,00 Euro
    7. Litera b
      Peilstäbe und Skalen für Standrohreinrichtungen mit Rauminhaltsteilung
      331,00 Euro
    8. Litera c
      Peilmaschinen
      407,00 Euro
    9. Ziffer 6
      Klassifizierungsgeräte für Schweinehälften
      89,00 Euro
    10. Ziffer 7
      Brettermessgeräte ……………………………………………………………….
      330,00 Euro
       
    11. Ziffer 8
      Elektrooptische Distanzmessgeräte
      26,00 Euro
  2. Absatz 2,Flächenmessgeräte
    1. Ziffer eins
      Flächenmessmaschinen
      301,00 Euro
  3. Absatz 3,Raummessgeräte für feste Messgüter und Flüssigkeiten
    1. Ziffer eins
      Hohlmaße ……………………………………………………………………….
      28,00 Euro
       
    2. Ziffer 2
      Messgefäße mit Teilung (Messgläser, Messeimer, Messbecher) das Zweifache der Gebühr gemäß Ziffer eins
  4. Absatz 4,Wasserzähler
    1. Ziffer eins
      mit einem Nenndurchfluss bzw. Dauerdurchfluss über 60 m³/h
      118,00 Euro
    2. Ziffer 2
      bei Einteilung nach Nennbelastungen ist das 0,5-fache der Nennbelastung dem Nenndurchfluss gleichzusetzen
    3. Ziffer 3
      bei Einteilung nach dem Dauerdurchfluss (Q3) ist das 0,6-fache des Dauerdurchflusses dem Nenndurchfluss gleichzusetzen.
    4. Ziffer 4
      Verbundzähler Gebühr gemäß Tarif F
  5. Absatz 5,Gewichtsstücke
    1. Ziffer eins
      Feingewichtsstücke und Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen F1, F2 und E 2 ..120,00 Euro
    2. Ziffer 2
      Gewichtsstücke der Genauigkeitsklassen E1 Gebühr gemäß Tarif F
  6. Absatz 6,Waagen
    1. Ziffer eins
      Selbsttätige Waagen für Wägung in Fahrt (dynamische Gleis- und Straßenfahrzeugwaagen)
      Gebühr gemäß Tarif F
    2. Ziffer 2
      Wenn ein Kranfahrzeug mit Prüfnormalen des BEV erforderlich ist, je
      Fahrzeug und Stunde
      105,00 Euro
  7. Absatz 7,Dichtemessgeräte
    1. Ziffer eins
      Messgeräte zur statischen Dichtebestimmung (Laborgeräte)
      249,00 Euro
    2. Ziffer 2
      Messgeräte zur dynamischen Dichtebestimmung (pro Dichtesonde)
      211,00 Euro
    3. Ziffer 3
      Aräometer ………………………………………………………………………
      184,00 Euro
       
    4. Ziffer 4
      Pyknometer …………………………………………………………………….
      41,00 Euro
       
    5. Ziffer 5
      Butyrometer und Hilfsgeräte
      1. Litera a
        Butyrometer
        35,00 Euro
      2. Litera b
        Vollpipetten oder selbsttätige Pipetten für Milch, Schwefelsäure oder
        Amylalkohol
        38,00 Euro
      3. Litera c
        Pipettiergeräte
        55,00 Euro
    6. Ziffer 6
      Atemalkoholmessgeräte ……………………………………………………….
      185,00 Euro
       
  8. Absatz 8,Raummessgeräte (Messkolben, Messzylinder, Vollpipetten, Büretten

    und Messröhren) …………………………………………………………………………... 38,00 Euro

  9. Absatz 9,Messgeräte zur Ermittlung der Güte von Werkstoffen (Härteprüfdiamanten,

    Härtevergleichsplatten)………………………………………………………………… 198,00 Euro

  10. Absatz 10,Druckmessgeräte

    Manometer und elektronische Druckmessgeräte für positiven Überdruck über

    Ziffer 1000 bar und Vakuummeter ……………………………………………………………....224,00 Euro

  11. Absatz 11,Messgeräte zur Bestimmung der Achs- und Radlast ……………………………….. 247,00 Euro
  12. Absatz 12,Messwandler …………………………………………………………………………. 28,00 Euro
    Dieser Tarif gilt ab einer Stückzahl von 45 Messwandlern pro Eichtermin. Für geringere Stückzahlen pro Eichung kommt Tarif F zur Anwendung.
  13. Absatz 13,Messgeräte für Fahrzeuge
    1. Ziffer eins
      Wegstreckenzähler
      139,00 Euro
    2. Ziffer 2
      Geschwindigkeitsmessgeräte
      139,00 Euro
    3. Ziffer 3
      Verzögerungsmessgeräte
      92,00 Euro
    4. Ziffer 4
      Drehzahlmesser
      92,00 Euro
    5. Ziffer 5
      Impulszähler
      92,00 Euro
    6. Ziffer 6
      Verkehrsgeschwindigkeitsmessgerät mit oder ohne Dokumentationseinrichtung:
                    Bei normalem Prüfaufwand …………………………………………………………. 252,00 Euro
                    Bei verringertem Prüfaufwand ……………………………………………………… 121,00 Euro
    7. Ziffer 7
      Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit über Straßenabschnitte, die länger als 100 m sind (Section Control) inklusive Ermittlung der Streckenlänge bis zu 2 Fahrspuren ……………………..……………………………………….... 787,00 Euro
                    Jede weitere Fahrspur ……………………………………………………………….. 190,00 Euro
  14. Absatz 14,Aktivitätsmessgeräte
    1. Ziffer eins
      Handkontaminationsmessgeräte
      Grundgebühr mit einem Zählrohr ………………………………………...…………. 257,00 Euro
      jedes weitere Zählrohr ……………………………………………………………….. 135,00 Euro
    2. Ziffer 2
      Hand/Fuß Kontaminationsmessgeräte
      508,00 Euro
    3. Ziffer 3
      Aktivimeter (inkl. Bereitstellung von 99Tcm)
      824,00 Euro
    4. Ziffer 4
      Abfallmessplatz
      824,00 Euro
  15. Absatz 15,Wärmezähler
    Durchflusssensoren (Volumenmessteile) mit einem Nenndurchfluss (qp)
    über 60 m³/h ………………………………………………………………………….. 118,00 Euro
  16. Absatz 16,Gebühr für Messgeräte, die nicht in den Absatz eins bis 15 genannt sind und in den Zuständigkeitsbereich der Eichbehörde fallen: Gebühr gemäß Tarif F

Tarif C

(Aufhebung einer Verwendungssperre, Paragraph 5,)

  1. Ziffer eins
    Grundgebühr ……………………………………………………………………….. 105,00 Euro
  2. Ziffer 2
    Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F

Tarif D

(Messtechnische Kontrolle, Paragraph 6,)

  1. Absatz eins,Dosimeter ……………………………………………………………………………. 854,00 Euro
  2. Absatz 2,Aktivitätsmessgeräte
    Grundgebühr ………………………………………………………………………… 902,00 Euro
    Jedes weitere Radionuklid ………………………………………………………….. 377,00 Euro

Tarif E

(Versäumnisgebühren, Paragraph 7,)

  1. Absatz eins,Versäumnisgebühr wegen unzureichender Vorbereitung für eine auswärtige Amtshandlung, wenn diese
    1. Ziffer eins
      a) nicht begonnen werden kann 10 vH
      1. Litera b
        abgebrochen werden muss 50 vH
      der festgelegten Gebühren, bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro
    2. Ziffer 2
      nur verspätet begonnen werden kann oder unterbrochen werden muss, für die verursachte Wartezeit jedes beauftragten Organwalters: Gebühr gemäß Tarif F
  2. Absatz 2,Versäumnisgebühr wegen verspäteter Zurücknahme eines Antrags
    1. Ziffer eins
      wenn bei einer auswärtigen Amtshandlung die Reisebewegung des beauftragten Organwalters bereits begonnen hat 10 vH der festgelegten Gebühren
    2. Ziffer 2
      wenn die Amtshandlung bereits begonnen hat 50 vH der festgelegten Gebühren
    3. Ziffer 3
      wenn die Amtshandlung bereits abgeschlossen ist 100 vH der festgelegten Gebühren
    4. Ziffer 4
      bei Gebühren gemäß Tarif F nach der aufgewendeten Zeit, bei auswärtigen Amtshandlungen jedoch für jeden beauftragten Organwalter mindestens 60,00 Euro

Tarif F

(Zeitgebühr, Paragraph 8,)

Für jeden beauftragten Organwalter und jede angefangene Viertelstunde ………………. 12,00 Euro

Tarif G

(Prüfungsgebühr für Wäger, Paragraph 11,)

Für jede Prüfung eines Wägers …………………………………………………………… 29,00 Euro

Tarif H

(Ablichtungen und Eichscheine, Paragraph 12,)

  1. Ziffer eins
    Ablichtungen,
    jede angefangene A 4 Seite SW ……………………………………………………… 1,00 Euro
    jede angefangene A 4 Seite Farbe              ………………………………………………….. 1,50 Euro
    jede angefangene Seite größer als A 4 ……………………………………………….. 1,50 Euro
  2. Ziffer 2
    Ausstellung eines Eichscheines ……………………………………………..………. 50,00 Euro

Tarif römisch eins

(Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen, Paragraph 13,)

  1. Absatz eins,Nicht zerstörende Prüfung von Maßbehältnissen, Fertigpackungen und Schankgefäßen
    1. Ziffer eins
      bei vernachlässigbarer Tarastreuung und einem Umfang des Prüfloses von
                    bis zu 3200 Packungen ……………………………………………………………… 150,00 Euro
                    über 3200 Packungen ………………………………………………………………. 350,00 Euro
    2. Ziffer 2
      bei Berücksichtigung jedes einzelnen Tarawertes und einem Umfang des Prüfloses von
      bis zu 3200 Packungen ………………………………………………………………. 230,00 Euro
      über 3200 Packungen ………………………………………………………………… 450,00 Euro
    3. Ziffer 3
      Mehrgebühr für eine zweite Stichprobe (Doppelprüfplan) 20 vH der Gebühr gemäß Ziffer eins und Ziffer 2
    4. Ziffer 4
      für die Prüfung von Maßbehältnissen oder Schankgefäßen beim Hersteller oder Importeur je Stichprobe ……………………………………………………………………………. 230,00 Euro
  2. Absatz 2,Zerstörende Stichprobenprüfungen (Stichprobenumfang 20 Stück je Los) …………. 280,00 Euro
  3. Absatz 3,Bestimmungen der Dichte des Füllgutes
    1. Ziffer eins
      wenn mit Aräometer oder elektronischem Dichtemessgerät möglich ………………… 35,00 Euro
    2. Ziffer 2
      in allen anderen Fällen ………………………………………………………………... 70, 00 Euro
  4. Absatz 4,Prüfung von Aufzeichnungen, Kennzeichnungen oder betrieblichen Kontrollverfahren
    1. Ziffer eins
      Bis Losgröße < = 3.200 Packungen …………………………………………………… 35,00 Euro
    2. Ziffer 2
      Losgröße > 3.200 Packungen …………………………………………………………. 65,00 Euro

Tarif J

(Überwachung von Eichstellen, Paragraph 14,)

  1. Ziffer eins
    Eichstellen der Kategorie A ………………………………………………………. 2.230,00 Euro
  2. Ziffer 2
    Eichstellen der Kategorie B ………………………………………………………. 3.702,00 Euro
  3. Ziffer 3
    Eichstellen der Kategorie C ………………………………………………………. 4.416,00 Euro
  4. Ziffer 4
    Eichstellen der Kategorie D ………………………………………………………. 5.174,00 Euro
  5. Ziffer 5
    Gebühr für zusätzliche Überprüfungen je Los ……………………………………… 500,00 Euro
  6. Ziffer 6
    Für Überwachungen im Ausland zusätzlich Zeitgebühr gemäß Paragraph 8, Absatz 3 und 4,

Tarif K

(Statistische Prüfung von Messgeräten zur Verlängerung der Nacheichfrist, Paragraph 15,)

  1. Ziffer eins
    Elektrizitätszähler
                  Je Energieart des zu prüfenden Loses ………………………………………………. 813,00 Euro
  2. Ziffer 2
    Wärmezähler, Balgengaszähler
                  Je zu prüfendes Los …………………………………………………………………. 813,00 Euro
  3. Ziffer 3
    Sonstige Messgeräte: Zeitgebühr gemäß Tarif F

Die angeführten Tarife gelten bei einer Prüfung im Prüfraum einer ermächtigten Eichstelle. Bei der Durchführung der Prüfungen in Einrichtungen des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen kommt der dreifache Tarif zur Anwendung.

TARIF L

(Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen, Paragraph 16,)

  1. Ziffer eins
    Grundgebühr …………………………………………………………………………. 125,00 Euro
  2. Ziffer 2
    Erteilung der Ermächtigung …………………………………...…………………….. 306,00 Euro
  3. Ziffer 3
    Änderung oder Erweiterung des Umfanges der Ermächtigung ……………………... 125,00 Euro

Tarif M

(Statistische Prüfung von Messgeräten, Paragraph 17,)

  1. Ziffer eins
    Grundgebühr …………………………………………………………………………. 125,00 Euro
  2. Ziffer 2
    Zusätzlich Zeitgebühr gemäß Tarif F