Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 20 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr |
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Rechnungswesen2 |
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Fachunterricht |
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Fotografie2 |
320 |
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Gestalten und Fachzeichnen |
100 |
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Medienlabor |
160 |
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Fotografisches Praktikum |
380 |
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Projektpraktikum3 |
60 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 440 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache4 |
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Deutsch4 |
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Angewandte Mathematik4 |
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Angewandte Informatik4 |
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Angewandte Softwaretechnik |
120 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport4 |
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Förderunterricht4 |
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
Bildungsauftrag: Paragraphen 2, und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.
Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.
Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.
Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenständekombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.
Die Inhalte des Kompetenzbereiches „Chemie und Physik” sind Grundlagenwissen für die Unterrichtsgegenstände „Fotografie” und „Fotografisches Praktikum”. Daher muss die Querverbindung zu diesen Pflichtgegenständen besonders beachtet werden. Dem Themenbereich der Entsorgung ist genügend Zeit einzuräumen.
In „Fachliches Rechnen” liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem genauen Ermitteln der Ergebnisse. Rechner sowie Rechenhilfen sind zu verwenden.
Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.
In „Gestalten und Fachzeichnen” ist bei der Lehrstoffauswahl auf die Anwendbarkeit des fotografischen Schaffens sowie auf die Förderung der Ästhetik und der Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu achten. Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.
„Medienlabor” und „Fotografisches Praktikum” sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
In „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
Im Freigegenstand „Angewandte Softwaretechnik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis. Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.
Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.
Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Einschlägige Berufsausübungsvorschriften. Urheber- und Verwertungsrecht. Recht am eigenen Bild. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler
Chemie:
Atom und Molekül. Berufsrelevante Elemente und Prozesse. pH-Wert.
Physik:
Lichtentstehung und Eigenschaften des Lichtes. Fotometrie. Sensitometrie. Densitometrie. Lichtempfindlichkeit. Schwärzungskurve. Gradation. Gradationskurven. Grundbegriffe der Optik und Akustik. Linsen und fotografische Linsensysteme. Filter.
Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Die Schülerinnen und Schüler
Entwicklung der Fotografie:
Geschichte der Fotografie. Arbeits- und Aufgabenbereiche. Entwicklungen und Trends.
Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe:
Arten. Normung. Eigenschaften. Handhabung. Anwendungsmöglichkeiten. Entsorgung. Recycling.
Einrichtung, Geräte und Arbeitsbehelfe:
Arbeitsräume. Ausstattung. Arten, Funktion, Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung der Aufnahme- und Laborgeräte.
Foto- und Videotechnik:
Arten. Formate. Aufnahmetechnik. Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung. Filtertechnik. Spezialgebiete der Aufnahme. Farbtheorie. Colormanagement. Archivierung.
Ausarbeitungs- und Druckverfahren:
Arten. Labortechniken. Retuschen. Endfertigung und Präsentation. Datenvorbereitung für den Druck.
Komplexe Aufgaben:
Fotografie:
Entwicklungen und Trends.
Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe:
Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten.
Foto- und Videotechnik.
Die Schülerinnen und Schüler
Fachliches Rechnen:
Längen- und Volumsmaße. Fototechnische Berechnungen. Berechnungen zum Material- und Arbeitszeitaufwand. Ansatzberechnungen. Berechnungen zum Abbildungsmaßstab. Bildausschnittsberechnungen. Belichtungsberechnungen. Berechnungen von Bildauflösungen.
Komplexe Aufgaben:
Fachliches Rechnen:
Belichtungsberechnungen. Berechnungen von Bildauflösungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Gestaltungsgrundsätze:
Effekte der Wahrnehmung. Wirkung von Form und Gestalt. Der Goldene Schnitt und seine Anwendungen. Kompositionsgesetze.
Entwurfstechniken:
Scribble. Layout. Einsetzen von Bild, Farbe und Schrift.
Schriftgestaltungsübungen:
Schriftstile. Typografische Grundregeln. Wirkungsweise der Schriften.
Bildgestaltungsübungen:
Bildaufbau. Bildtiefe. Bildspannung. Perspektivische Darstellungen. Kompositionen mit Bildern.
Farbübungen:
Farbenlehre. Farbkontrast. Farbpsychologische Wirkung. Gestaltungsübungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Datenschutz.
Die Schülerinnen und Schüler
Computer und Peripheriegeräte:
In Betrieb nehmen, Bedienen und Instand halten. Ergonomie. Datenschutz. Beschaffen von Informationen im World-Wide-Web.
Betriebssysteme:
Verwenden der Desktop-Umgebung. Organisieren von Dateien.
Übungen zur Bild- und Schriftbearbeitung:
Komponieren. Speichern. Bearbeiten. Korrigieren. Wiedergeben.
Übungen mit Programmen:
Anwenden von vektor- und pixelorientierten Programmen. Anwenden von Tonbearbeitungsprogrammen. Anwenden von Scanprogrammen. Erzeugen von DVD-Menüs. Einrichten, Kalibrieren und Profilieren von Eingabe-, Darstellungs- und Ausgabegeräten.
Übungen zur Videobearbeitung:
Anwenden von Videoschnittprogrammen. Vertonen. Ausgeben von Videos. Qualitätsbeurteilung.
Erstellen eines medialen Projekts:
Planen und Zusammenführen digitaler Daten verschiedener Programme und Plattformen zu einem Multimediaprodukt. Drucken. Visualisieren der Arbeit.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler können
Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe:
Einsatz und Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien. Ansetzen und Verwenden fotografischer Bäder. Fachgerechtes Entsorgen.
Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhaben. Instand halten. Daten archivieren.
Aufnahmetechnik:
Arten. Gestalten und Schminken. Beleuchten. Anwenden der Filter. Messen der Belichtung. Experimentieren und Arrangieren.
Ausarbeitungstechnik:
Entwickeln. Retuschieren. Kontrollieren. Vergrößern und Verkleinern. Verarbeiten. Experimentieren. Endfertigen.
Nachbearbeitungstechnik:
Bearbeiten. Ausgeben. Präsentieren.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen und Einrichtungen.
Projektdurchführung:
Erstellen und Beurteilen von berufsspezifischen Arbeiten. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler können
Dateiorganisation:
Anlegen. Ordnen. Umbenennen. Speichern. Verschieben. Löschen. Verwenden von Suchfunktionen.
Text- und Grafikerstellung:
Arbeiten mit vektororientierten Programmen. Schriftgestaltung und -wirkung.
Bilderstellung:
Anwenden von pixelorientierten Programmen. Bearbeiten, Korrigieren und Wiedergeben von Bildern. Errichten eines Colormanagement Workflow.
Audio- und Videotechnik:
Grundlegende Schnitttechniken. Bild und Text in Videocomposing. Audio-Mischung. Anwenden einfacher Videoeffekte mit Filter. Arbeiten mit Masken.
Präsentation:
Präsentationsdesign. Präsentationstechniken. Digitale Bildershows. Kombinationen von verschiedenen Medieninhalten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Dieser Pflichtgegenstand ist ab der vierten Schulstufe zu führen.
4 Siehe Anlage A, Abschnitt III.