Anlage A/21/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
BERUFSFOTOGRAF/BERUFSFOTOGRAFIN

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

120 - 40

Berufsbezogene Fremdsprache

40 - 20

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

180

 

Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr

 
 

Rechnungswesen2

 

Fachunterricht

 
 

Fotografie2

320

 

Gestalten und Fachzeichnen

100

 

Medienlabor

160

 

Fotografisches Praktikum

380

 

Projektpraktikum3

60

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

Freigegenstände

 

Religion1

 

Lebende Fremdsprache4

 

Deutsch4

 

Angewandte Mathematik4

 

Angewandte Informatik4

 

Angewandte Softwaretechnik

120

Unverbindliche Übung

 

Bewegung und Sport4

 

Förderunterricht4

 

römisch zwei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN

A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Paragraphen 2, und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.

Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.

Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.

Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenständekombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch drei. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

Die Inhalte des Kompetenzbereiches „Chemie und Physik” sind Grundlagenwissen für die Unterrichtsgegenstände „Fotografie” und „Fotografisches Praktikum”. Daher muss die Querverbindung zu diesen Pflichtgegenständen besonders beachtet werden. Dem Themenbereich der Entsorgung ist genügend Zeit einzuräumen.

In „Fachliches Rechnen” liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem genauen Ermitteln der Ergebnisse. Rechner sowie Rechenhilfen sind zu verwenden.

Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.

In „Gestalten und Fachzeichnen” ist bei der Lehrstoffauswahl auf die Anwendbarkeit des fotografischen Schaffens sowie auf die Förderung der Ästhetik und der Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu achten. Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes.

„Medienlabor” und „Fotografisches Praktikum” sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

In „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.

Im Freigegenstand „Angewandte Softwaretechnik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis. Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.

Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.

Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.

Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.

römisch vier. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Fachunterricht FOTOGRAFIE Kompetenzbereich Sicherheit, Recht und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Einschlägige Berufsausübungsvorschriften. Urheber- und Verwertungsrecht. Recht am eigenen Bild. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Grundlagen der Chemie und Physik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Chemie:

Atom und Molekül. Berufsrelevante Elemente und Prozesse. pH-Wert.

Physik:

Lichtentstehung und Eigenschaften des Lichtes. Fotometrie. Sensitometrie. Densitometrie. Lichtempfindlichkeit. Schwärzungskurve. Gradation. Gradationskurven. Grundbegriffe der Optik und Akustik. Linsen und fotografische Linsensysteme. Filter.

Kompetenzbereich Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen.

Lehrstoff:

Organisation von Arbeitsabläufen:

Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Dokumentation des Arbeitsablaufes.

Planungsabläufe:

Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.

Kompetenzbereich Fotografische Techniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Entwicklung der Fotografie:

Geschichte der Fotografie. Arbeits- und Aufgabenbereiche. Entwicklungen und Trends.

Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe:

Arten. Normung. Eigenschaften. Handhabung. Anwendungsmöglichkeiten. Entsorgung. Recycling.

Einrichtung, Geräte und Arbeitsbehelfe:

Arbeitsräume. Ausstattung. Arten, Funktion, Einsatz, Wirkungsweise und Instandhaltung der Aufnahme- und Laborgeräte.

Foto- und Videotechnik:

Arten. Formate. Aufnahmetechnik. Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung. Filtertechnik. Spezialgebiete der Aufnahme. Farbtheorie. Colormanagement. Archivierung.

Ausarbeitungs- und Druckverfahren:

Arten. Labortechniken. Retuschen. Endfertigung und Präsentation. Datenvorbereitung für den Druck.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Fotografie:

Entwicklungen und Trends.

Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe:

Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten.

Foto- und Videotechnik.

Kompetenzbereich Fachliches Rechnen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Fachliches Rechnen:

Längen- und Volumsmaße. Fototechnische Berechnungen. Berechnungen zum Material- und Arbeitszeitaufwand. Ansatzberechnungen. Berechnungen zum Abbildungsmaßstab. Bildausschnittsberechnungen. Belichtungsberechnungen. Berechnungen von Bildauflösungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Fachliches Rechnen:

Belichtungsberechnungen. Berechnungen von Bildauflösungen.

GESTALTEN UND FACHZEICHNEN Kompetenzbereich Gestalten und Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Gestaltungsgrundsätze:

Effekte der Wahrnehmung. Wirkung von Form und Gestalt. Der Goldene Schnitt und seine Anwendungen. Kompositionsgesetze.

Entwurfstechniken:

Scribble. Layout. Einsetzen von Bild, Farbe und Schrift.

Schriftgestaltungsübungen:

Schriftstile. Typografische Grundregeln. Wirkungsweise der Schriften.

Bildgestaltungsübungen:

Bildaufbau. Bildtiefe. Bildspannung. Perspektivische Darstellungen. Kompositionen mit Bildern.

Farbübungen:

Farbenlehre. Farbkontrast. Farbpsychologische Wirkung. Gestaltungsübungen.

MEDIENLABOR Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Datenschutz.

Kompetenzbereich Medientechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Computer und Peripheriegeräte:

In Betrieb nehmen, Bedienen und Instand halten. Ergonomie. Datenschutz. Beschaffen von Informationen im World-Wide-Web.

Betriebssysteme:

Verwenden der Desktop-Umgebung. Organisieren von Dateien.

Übungen zur Bild- und Schriftbearbeitung:

Komponieren. Speichern. Bearbeiten. Korrigieren. Wiedergeben.

Übungen mit Programmen:

Anwenden von vektor- und pixelorientierten Programmen. Anwenden von Tonbearbeitungsprogrammen. Anwenden von Scanprogrammen. Erzeugen von DVD-Menüs. Einrichten, Kalibrieren und Profilieren von Eingabe-, Darstellungs- und Ausgabegeräten.

Übungen zur Videobearbeitung:

Anwenden von Videoschnittprogrammen. Vertonen. Ausgeben von Videos. Qualitätsbeurteilung.

Erstellen eines medialen Projekts:

Planen und Zusammenführen digitaler Daten verschiedener Programme und Plattformen zu einem Multimediaprodukt. Drucken. Visualisieren der Arbeit.

FOTOGRAFISCHES PRAKTIKUM Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.

Kompetenzbereich Fotografisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Materialien, Datenträger und Hilfsstoffe:

Einsatz und Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien. Ansetzen und Verwenden fotografischer Bäder. Fachgerechtes Entsorgen.

Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe:

Arten. Handhaben. Instand halten. Daten archivieren.

Aufnahmetechnik:

Arten. Gestalten und Schminken. Beleuchten. Anwenden der Filter. Messen der Belichtung. Experimentieren und Arrangieren.

Ausarbeitungstechnik:

Entwickeln. Retuschieren. Kontrollieren. Vergrößern und Verkleinern. Verarbeiten. Experimentieren. Endfertigen.

Nachbearbeitungstechnik:

Bearbeiten. Ausgeben. Präsentieren.

PROJEKTPRAKTIKUM Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektplanung:

Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen und Einrichtungen.

Projektdurchführung:

Erstellen und Beurteilen von berufsspezifischen Arbeiten. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.

Projektdarstellung:

Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE SOFTWARETECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Dateiorganisation:

Anlegen. Ordnen. Umbenennen. Speichern. Verschieben. Löschen. Verwenden von Suchfunktionen.

Text- und Grafikerstellung:

Arbeiten mit vektororientierten Programmen. Schriftgestaltung und -wirkung.

Bilderstellung:

Anwenden von pixelorientierten Programmen. Bearbeiten, Korrigieren und Wiedergeben von Bildern. Errichten eines Colormanagement Workflow.

Audio- und Videotechnik:

Grundlegende Schnitttechniken. Bild und Text in Videocomposing. Audio-Mischung. Anwenden einfacher Videoeffekte mit Filter. Arbeiten mit Masken.

Präsentation:

Präsentationsdesign. Präsentationstechniken. Digitale Bildershows. Kombinationen von verschiedenen Medieninhalten.

UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1  Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2  Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

3  Dieser Pflichtgegenstand ist ab der vierten Schulstufe zu führen.

4  Siehe Anlage A, Abschnitt III.