Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Mechanische Technologie2 |
240 |
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Angewandte Mathematik2 |
160 |
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Computergestütztes Fachzeichnen |
200 |
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Laboratoriumsübungen3 |
280 |
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Fachpraktikum |
100 |
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Projektpraktikum4 |
40 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 440 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache5 |
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Deutsch5 |
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Angewandte Mathematik5 |
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Angewandte Informatik5 |
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Projektmanagement |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport5 |
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Förderunterricht5 |
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten. Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Mechanische Technologie2 |
280 |
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Angewandte Mathematik2 |
180 |
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Computergestütztes Fachzeichnen |
200 |
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Laboratoriumsübungen3 |
320 |
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Fachpraktikum |
100 |
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Projektpraktikum4 |
120 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 620 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache5 |
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Deutsch5 |
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Angewandte Mathematik5 |
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Angewandte Informatik5 |
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Projektmanagement |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport5 |
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Förderunterricht5 |
Im Pflichtgegenstand „Mechanische Technologie“ sind insbesondere ab der dritten Schulstufe die Lehrstoffspezifikationen für die Hauptmodule „Maschinenbautechnik“ oder „Fahrzeugbautechnik“ oder „Metallbau- und Blechtechnik“ oder „Stahlbautechnik“ oder „Schmiedetechnik“ oder „Werkzeugbautechnik“ oder „Schweißtechnik“ oder „Zerspanungstechnik“ zu beachten.
„Laboratoriumsübungen“ können zu Gunsten von Fachpraktikum bzw. Projektpraktikum gekürzt werden, wobei 160 Unterrichtsstunden nicht unterschritten werden dürfen.
Im Pflichtgegenstand „Projektpraktikum“ sind berufsspezifische Projekte entsprechend dem Hauptmodul bzw. den Hauptmodulen „Maschinenbautechnik“ oder „Fahrzeugbautechnik“ oder „Metallbau- und Blechtechnik“ oder „Stahlbautechnik“ oder „Schmiedetechnik“ oder „Werkzeugbautechnik“ oder „Schweißtechnik“ oder „Zerspanungstechnik“ und/oder entsprechend dem Spezialmodul bzw. den Spezialmodulen „Automatisierungstechnik“ oder „Designtechnik“ oder „Konstruktionstechnik“ oder „Prozess- und Fertigungstechnik“ durchzuführen.
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
Bildungsauftrag: Paragraphen 2 und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.
Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.
Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.
Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln.
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.
Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen.
Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist.
Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.
In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik” führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.
In „Computergestütztes Fachzeichnen“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge im Lehrberuf „Metalltechnik“ fördern, nützlich.
„Laboratoriumsübungen” und „Fachpraktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
In „Projektpraktikum“ ist beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.
Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler
Dokumente und Urkunden:
Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.
Verträge:
Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung.
Finanzierung:
Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung.
Zahlungsverkehr:
Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen.
Betrieb und Unternehmen:
Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss.
Wirtschaft:
Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung.
Personalwesen:
Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung.
Preisbildung:
Kostenrechnung. Kalkulation.
Komplexe Aufgaben:
Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.
Die Schülerinnen und Schüler
Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung.
Komplexe Aufgaben:
Werk- und Hilfsstoffe:
Eigenschaften. Normung.
Die Schülerinnen und Schüler
Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik:
Größen und Einheiten. Grundgesetze. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.
Die Schülerinnen und Schüler kennen den Aufbau und die Wirkungsweise der fachspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen und können diese auch fachgerecht auswählen und einsetzen.
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen:
Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die berufsspezifischen Maschinenelemente und können diese einer praktischen Anwendung zuordnen.
Maschinenelemente:
Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die metalltechnischen Fertigungs- und Schweißtechniken und können diese auswählen und anwenden.
Fertigungstechniken:
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz.
Schweißtechniken:
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüftechnik:
Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren.
Automatisierungstechnik:
Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer- und Regelsysteme. CNC-Technik.
Die Schülerinnen und Schüler
Bauphysik:
Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz.
Komplexe Aufgaben:
Bauphysik.
Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Die Schülerinnen und Schüler
Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Konstruktionen:
Arten. Montage und Demontage. Instandsetzung. Wartung.
Komplexe Aufgaben:
Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Konstruktionen.
Die Schülerinnen und Schüler
Fahrzeugbautechnik:
Arten und Grundlagen der Motortechnik. Antriebsarten. Bremssysteme. Hydrauliksysteme. Achsen. Lenkung. Federung. Räder. Reifen. Fahrzeugrahmen. Aufbauten. Anhänger. Rechtsvorschriften und Aufbaurichtlinien.
Kraftfahrzeugelektrik:
Bauteile. Energieversorgung. Beleuchtungs- und Signalanlagen. Elektrische und elektronische Steuerungssysteme.
Komplexe Aufgaben:
Fahrzeugbautechnik.
Die Schülerinnen und Schüler
Arbeitsverfahren:
Sicherheitstechniken. Dämm-, Dicht- und Isoliertechniken. Statische Verbindungs- und Befestigungstechniken. Montagetechniken. Glasbau.
Konstruktionen:
Arten. Bauweise. Funktionen. Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik. Metallbautechnologie. Metalle, Kunststoffe und Profile. Fenster, Türen, Tore, Treppen und Geländer. Fassadenelemente und -konstruktionen. Füllungen und Verkleidungen. Bauanschlüsse. Sicherheitstechnische Einrichtungen, Beschläge, Schließanlagen, Schlösser, Markisen und Begehvorrichtungen. Einfriedungen.
Komplexe Aufgaben:
Konstruktionen.
Die Schülerinnen und Schüler
Arbeitsverfahren:
Statische Verbindungstechniken, Befestigungstechniken und Montagetechniken.
Konstruktionen:
Stiegen, Geländer, Glasbau, Gebäude- und Hallenkonstruktionen. Hebe- und Fördertechnik. Behälter- und Kesselbau. Umweltschutzbau. Anlagenbau. Stahlbaukonstruktionen.
Komplexe Aufgaben:
Konstruktionen.
Die Schülerinnen und Schüler
Stilkunde:
Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale.
Konstruktionen:
Schmieden von Hand, im Gesenk und mit Krafthammer. Schmieden von Metallen und Nichteisenmetallen. Industrielles Schmieden.
Metallgestaltungsarbeiten:
Zusammenbau, Montage, Einstellung und Reparatur von Schmiedeprodukten. Anfertigung und Montage von elektrischen und elektronischen Tür- und Torantrieben. Anfertigung und Bearbeitung von Konstruktionen aus Edelstahl und Nichteisenmetallen. Restaurierung historischer Metallarbeiten.
Komplexe Aufgaben:
Konstruktionen.
Die Schülerinnen und Schüler
Werkzeugbau, Formenbau und Vorrichtungsbau:
Konstruktionen. Arbeitsverfahren und -techniken. Formenbau.
Komplexe Aufgaben:
Werkzeugbau, Formenbau und Vorrichtungsbau.
Die Schülerinnen und Schüler
Schweißtechniken:
Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Schweißverfahren. Nachbehandlung.
Komplexe Aufgaben:
Schweißtechniken.
Die Schülerinnen und Schüler
Zerspanungstechnik:
Arten. Aufbau und Bedienen von Werkzeugmaschinen. Programmarten. Programmaufbau. Programmieren. Geometrieerstellung und -übernahme. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung. Werkzeugverwaltung.
Komplexe Aufgaben:
Zerspanungstechnik.
Die Schülerinnen und Schüler
Mathematische Grundlagen:
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik:
Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme und Wärmedehnung. Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit.
Berechnungen zur Elektrotechnik:
Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung.
Berechnungen zur Fertigungstechnik:
Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung. CNC-Technik.
Berechnungen zur Antriebstechnik:
Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Komplexe Aufgaben:
Mathematische Grundlagen:
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen.
Berechnungen zur Mechanik:
Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit.
Berechnungen zur Fertigungstechnik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schülerinnen
Technische Zeichnungen:
Zeichennormen. Anfertigen von werkstückgerechten Handskizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen und Durchdringungen. Lesen und interpretieren von technischen Unterlagen und fachspezifischen Zeichnungen.
Rechnergestütztes Zeichnen:
Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen Zeichnungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schülerinnen können einfache Übungen zur CNC-Technik ausführen.
Übungen zur CNC-Technik:
Programmieren. Eingeben. Optimieren. Fertigen und Qualität sichern.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schülerinnen können
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.
Messen und Schalten:
Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Schaltübungen. Übungen an einfachen Stromkreisen. Erstellen von Messprotokollen.
Automatisierungstechnik:
Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, elektronischen und kombinierten Steuerungen.
Werkstoffprüfung:
Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Werkzeuge, Maschinen und Geräte:
Arten. Handhaben. Instand halten.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln. Spezielle Arbeitstechniken und Prüfverfahren.
Schweißtechniken:
Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit der Organisation von Arbeits- und Planungsabläufen vertraut.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen, Prozessorientierte Laboratoriumsübungen.
4 Dieser Pflichtgegenstand ist frühestens ab der dritten Schulstufe zu führen.
5 Siehe Anlage A, Abschnitt III.