Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Kraftfahrzeugtechnik2 |
380 |
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Angewandte Mathematik2 |
140 |
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Kraftfahrzeugtechnisches Labor |
200 - 260 |
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Fachpraktikum |
260 - 200 |
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Projektpraktikum3 |
40 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 440 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache4 |
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Deutsch4 |
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Angewandte Mathematik4 |
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Angewandte Informatik4 |
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Projektmanagement |
40 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport4 |
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Förderunterricht4 |
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Kraftfahrzeugtechnik2 |
460 |
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Angewandte Mathematik2 |
160 |
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Kraftfahrzeugtechnisches Labor |
300 - 240 |
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Fachpraktikum |
240 - 300 |
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Projektpraktikum3 |
40 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 620 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache4 |
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Deutsch4 |
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Angewandte Mathematik4 |
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Angewandte Informatik4 |
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Projektmanagement |
40 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport4 |
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Förderunterricht4 |
Im Pflichtgegenstand „Kraftfahrzeugtechnik“ sind insbesondere ab der dritten Schulstufe die Lehrstoffspezifikationen für die Hauptmodule, „Personenkraftwagentechnik“ oder „Nutzfahrzeugtechnik“ oder „Motorradtechnik“ zu beachten.
Im Pflichtgegenstand „Projektpraktikum“ sind berufsspezifische Projekte entsprechend dem Hauptmodul bzw. den Hauptmodulen „Personenkraftwagentechnik“ oder „Nutzfahrzeugtechnik“ oder „Motorradtechnik“ und/oder entsprechend dem Spezialmodul „Systemelektronik“ durchzuführen.
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
Bildungsauftrag: Paragraphen 2 und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.
Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.
Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.
Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln.
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.
Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist.
Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Es ist bei allen fachtheoretischen Themen auf die Umweltauswirkungen wie Ozonzerstörung (ODP-Ozone Depleting Potential) und Klimawandel (Kyoto-Protokoll und Treibhauspotential, GWP-Global Warming Potential) sowie auf die Umweltvorschriften (EU-Ozon -VO 2037 aus 2000,, EU-VO über fluorierte Treibhausgase, 842 aus 2006,) von Kühlmittel bzw. Kühl- und Klimaanlagen sowie das Umgehen mit Kühlmittel bzw. Kühl- und Klimaanlagen unter Beachtung der Umweltvorschriften hinzuweisen.
In ausgewählten Kernthemen der Kühlungssysteme ist die umweltgerechte Rückgewinnung und Entsorgung der Kühlmittel unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zu behandeln.
In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.
Im Kompetenzbereich „Kraftfahrzeugtechnische Kommunikation“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge im Lehrberuf „Kraftfahrzeugtechnik“ fördern, nützlich.
„Kraftfahrzeugtechnisches Labor” und „Fachpraktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Insbesondere ist im „Fachpraktikum“ auf das Durchführen von Dichtheitskontrollen an Kühl- bzw. Klimaanlagen im fachpraktischen Unterricht Wert zu legen.
In „Projektpraktikum“ ist beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.
Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler
Dokumente und Urkunden:
Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.
Verträge:
Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung.
Finanzierung:
Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung.
Zahlungsverkehr:
Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen.
Betrieb und Unternehmen:
Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss.
Wirtschaft:
Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung.
Personalwesen:
Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung.
Preisbildung:
Kostenrechnung. Kalkulation.
Komplexe Aufgaben:
Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kraftfahrrechtliche Bestimmungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Grundlagen der Elektrotechnik:
Größen und Einheiten. Gleich- und Wechselstromtechnik. Wirkungen des elektrischen Stromes. Mess-, Steuer- und Regeltechnik.
Grundlagen der Elektronik:
Bauelemente. Halbleitertechnik.
Die Schülerinnen und Schüler
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Eigenschaften. Normung. Einsatz. Entsorgung.
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen:
Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Einsatz.
Arbeitsverfahren und -techniken der Materialbearbeitung:
Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Korrosions- und Oberflächenschutz.
Die Schülerinnen und Schüler können
Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen:
Darstellen von Diagrammen, Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen
Die Schülerinnen und Schüler
Kraftfahrzeug:
Arten. Baugruppen.
Motortechnik:
Verbrennungskraftmaschinen. Bauelemente. Motorsteuerung. Gaswechsel. Gemischaufbereitung. Verbrennung.
Kraftübertragung:
Antriebsstrang. Übertragungselemente.
Fahrwerk:
Radaufhängung und Lenkung. Bremsanlagen. Räder und Reifen. Aktive und passive Sicherheit.
Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme:
Spannungserzeugung und Energiespeicherung. Elektromotor. Licht- und Signalanlagen. Motormanagement.
Komplexe Aufgaben:
Motortechnik:
Gaswechsel.
Fahrwerk:
Radaufhängung und Lenkung.
Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme:
Motormanagement.
Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Die Schülerinnen und Schüler
Motortechnik:
Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe.
Kraftübertragung:
Kupplung. Drehmomentwandlung. Getriebetechnik. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.
Fahrwerk:
Lenkung. Achsgeometrie. Federung, Dämpfung, Radaufhängung. Bremsanlagen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik.
Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme:
Systeme der Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme.
Komplexe Aufgaben:
Motortechnik. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme.
Die Schülerinnen und Schüler
Motortechnik:
Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe. Hilfs- und Zusatzaggregate.
Kraftübertragung:
Kupplung. Getriebetechnik. Drehmomentwandler. Dauerbremsanlagen. Übertragungselemente. Antriebstechniken und deren Steuerung.
Fahrwerk:
Lenkung. Achsgeometrie. Federung, Dämpfung, Radaufhängung. Bremsanlagen. Räder und Reifen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik. Aufbauarten und Anhänger.
Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme:
Systeme der Überwachungs-, Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme.
Komplexe Aufgaben:
Motortechnik.
Fahrwerk:
Bremsanlagen.
Mechanische, elektrische, elektronische, mechatronische und fluidtechnische Systeme:
Die Schülerinnen und Schüler
Motorräder:
Arten. Baugruppen.
Motortechnik:
Verbrennung. Motormanagement. Alternative Antriebe.
Kraftübertragung:
Kupplung. Getriebetechnik. Übertragungselemente. Antriebstechniken.
Fahrwerk:
Motorradrahmen. Lenkung. Fahrwerksgeometrie. Federung, Dämpfung, Radaufhängung. Bremsanlagen. Räder und Reifen. Fahrsicherheit, Fahrkomfort und Fahrdynamik.
Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme:
Systeme der Sicherheits-, Kommunikations- und Komfortelektronik. Vernetzte Systeme.
Komplexe Aufgaben:
Motortechnik. Fahrwerk. Mechanische, elektrische, elektronische und mechatronische Systeme:
Die Schülerinnen und Schüler
Mess-, Steuer- und Regeltechnik:
Begriffe. Bauelemente. Elektrische und elektronische Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Sensorik. Aktorik.
Komfort-, Sicherheits- und Kommunikationselektronik:
Arten. On -Board -Management und BUS-Systeme.
Komplexe Aufgaben:
Mess-, Steuer- und Regeltechnik.
Komfort-, Sicherheits- und Kommunikationselektronik:
BUS- Systeme.
Die Schülerinnen und Schüler
Mathematische Grundlagen:
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelberechnungen.
Berechnungen zur Mechanik:
Drehmoment. Hebel. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Berechnungen zur Mechanik:
Masse. Dichte. Kräfte. Reibung. Druck. Festigkeit.
Berechnungen zur Wärmelehre:
Temperatur. Wärmeausdehnung.
Berechnungen zur Motortechnik:
Motorkenngrößen. Kraftstoffverbrauch.
Berechnungen zur Fahrmechanik:
Bewegungslehre. Bremsanlage. Fahrwiderstände.
Berechnungen zur Elektrik:
Ohmsches Gesetz. Grundschaltungen.
Komplexe Aufgaben:
Berechnungen zur Motortechnik:
Motorkenngrößen.
Berechnungen zur Fahrmechanik:
Bewegungslehre.
Berechnungen zur Elektrik:
Grundschaltungen.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler können
Kraftfahrzeugtechnisches Zeichnen:
Darstellen von Diagrammen, Schalt- und Stromlaufplänen sowie Funktions- und Blockschaltbildern. Lesen und Interpretieren von kraftfahrzeugtechnischen Zeichnungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Kraftfahrzeugtechnische Anwenderprogramme:
Übungen mit aktueller kraftfahrzeugspezifischer Hard- und Software.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.
Messen und Schalten:
Übungen zu elektrischen und elektronischen Schaltungen. Bestimmen elektrischer und nichtelektrischer Größen.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Verwenden. Instand halten.
Werkstoff prüfen:
Übungen und Versuche zum Verhalten und zu den Eigenschaften von Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Kraftfahrzeugtechnisches Messen:
Übungen zur Kraftübertragung, zum Fahrwerk sowie zu mechanischen und fluidtechnischen Baugruppen.
Fahrzeugdiagnostisches Messen und Prüfen:
Übungen zu elektrischen, elektronischen und mechatronischen Bauteilen. Übungen zur On Board Diagnose.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.
Die Schülerinnen und Schüler
Betriebs-, Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Fachgerecht entsorgen.
Die Schülerinnen und Schüler
Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen:
Arten. Einsetzen. Instand halten.
Die Schülerinnen und Schüler
Arbeitsverfahren und -techniken:
Spanendes und spanloses Formen. Fügen und Trennen.
Die Schülerinnen und Schüler können die berufsspezifischen Mess-, Prüf-, Einstell-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen sicher und sachgemäß durchführen und im Bereich der mechanischen, elektrischen, elektronischen und mechatronischen Systeme Fehler diagnostizieren und Systeme reparieren.
Messen, Prüfen, Einstellen, Warten und Instand setzen:
Arbeiten an Motoren, Trieb- und Fahrwerken, Karosserien, Bremsen, Rädern und Reifen. Elektrische und elektronische Einrichtungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektplanung:
Erstellen von Arbeits- und Einsatzplänen nach Vorgabe von Aufgabenstellungen. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl und Überprüfung der Bauelemente und Betriebsmittel.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Bauteile und Geräte. Parametrieren und In-Betrieb-Nehmen. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler können praxis- und berufsbezogene Projekte planen und organisieren.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektplanung:
Erstellen von Arbeits- und Einsatzplänen nach Vorgabe von Aufgabenstellungen. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl und Überprüfung der Bauelemente und Betriebsmittel.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Bauteile und Geräte. Parametrieren und In-Betrieb-Nehmen. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Dieser Pflichtgegenstand ist ab der vierten Schulstufe zu führen.
4 Siehe Anlage A, Abschnitt III.