Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Technologie2 |
260 |
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Angewandte Mathematik2 |
120 |
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Computergestütztes Fachzeichnen |
140 |
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Laboratoriumsübungen |
40 |
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Fachpraktikum |
280 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 260 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache3 |
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Deutsch3 |
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Angewandte Mathematik3 |
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Angewandte Informatik3 |
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Projektmanagement |
40 |
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Projektpraktikum |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport3 |
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Förderunterricht3 |
Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Technologie2 |
320 |
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Angewandte Mathematik2 |
160 |
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Computergestütztes Fachzeichnen |
180 |
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Laboratoriumsübungen |
80 |
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Fachpraktikum |
300 |
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Projektpraktikum4 |
160 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 620 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache3 |
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Deutsch3 |
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Angewandte Mathematik3 |
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Angewandte Informatik3 |
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Projektmanagement |
40 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport3 |
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Förderunterricht3 |
Im Pflichtgegenstand „Technologie“ sind insbesondere ab der dritten Schulstufe die Lehrstoffspezifikationen für die Hauptmodule „Glasbau“ oder „Glaskonstruktionen“ zu beachten.
Im Pflichtgegenstand „Projektpraktikum“ sind berufsspezifische Projekte entsprechend dem Hauptmodul bzw. den Hauptmodulen „Glasbau“ oder „Glaskonstruktionen“ und/oder dem Spezialmodul „Planung und Konstruktion“ durchzuführen.
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
Bildungsauftrag: Paragraphen 2, und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.
Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.
Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.
Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln.
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.
Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist.
Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.
In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.
In „Computergestütztes Fachzeichnen“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge im Lehrberuf „Glasbautechnik“ fördern, nützlich.
„Laboratoriumsübungen” und „Fachpraktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
In „Projektpraktikum“ ist insbesondere beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.
Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler
Dokumente und Urkunden:
Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.
Verträge:
Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung.
Finanzierung:
Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung.
Zahlungsverkehr:
Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen.
Betrieb und Unternehmen:
Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss.
Wirtschaft:
Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung.
Personalwesen:
Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung.
Preisbildung:
Kostenrechnung. Kalkulation.
Komplexe Aufgaben:
Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.
Die Schülerinnen und Schüler
Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Auswahl. Qualitätsprüfung. Lagerung. Transport. Entsorgung.
Die Schülerinnen und Schüler
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhabung. Wirkungsweise. Instandhaltung.
Die Schülerinnen und Schüler
Bauphysik:
Mechanik. Energie. Schall-, Wärme-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Optik (Licht- und Strahlungsdurchgang).
Komplexe Aufgaben:
Bauphysik.
Die Schülerinnen und Schüler
Glas:
Glasarten. Glassubstitute. Zusammensetzung. Herstellung. Chemische und physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Mischungen. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Verglasungstechniken. Normen und Richtlinien. Qualitätsprüfung. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung.
Glaskonstruktionstechnik:
Arten. Auswahl. Zurichtung. Befestigungstechniken. Prüfverfahren. Fehlerfeststellung. Instandhaltung. Reparatur. Qualitätssicherung.
Komplexe Aufgaben:
Glas.
Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Die Schülerinnen und Schüler
Glasbautechnik:
Glasarten. Funktionsgläser. Glassubstitute. Be- und Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Verglasungstechniken. Abdichtungen. Verklebungen. Dämmungen. Normen und Richtlinien. Qualitätsprüfung. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung.
Die Schülerinnen und Schüler
Glaskonstruktionen:
Glasarten. Funktionsgläser. Glassubstitute. Herstellung. Physikalische Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung und -vergütung. Abdichtungen. Verbindungsarten. Verklebungen. Dämmungen. Normen und Richtlinien. Qualitätsprüfung. Lagerung. Verpackung. Transport. Entsorgung.
Die Schülerinnen und Schüler
Mathematische Grundlagen:
Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Prozentrechnungen. Materialbedarfsberechnungen. Fachkalkulation. Winkelfunktionen.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Komplexe Aufgaben:
Mathematische Grundlagen.
Die Schülerinnen und Schüler
Berechnungen zur Physik:
Maße und SI-Einheiten. Masse. Dichte. Kräfte. Drehmoment. Hebel. Arbeit. Leistung. Wirkungsgrad. Festigkeit. Bewegungslehre.
Berechnungen zur Wärmelehre:
Temperatur. Wärme. Wärmeausdehnungskoeffizient. Wärmedehnung. Feuchtigkeit.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Komplexe Aufgaben:
Berechnungen zur Wärmelehre.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler können
Technisches Zeichnen:
Zeichennormen. Ansichten und Schnittdarstellungen. Naturaufnahmen.
Werkzeichnungen und Pläne:
Innenausstattung. Bauglasanwendungen. Berufsspezifische CAD-Programme.
Skizzen, Schablonen und Entwürfe:
Muster. Dekore. Formen.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler
Messtechnik:
SI-Größen und Einheiten.
Mess- und Prüfgeräte:
Arten. Handhabung. Instandhaltung.
Bautechnik:
Materialien prüfen. Messungen und Versuche zu Wärme-, Schall-, Feuchtigkeits- und Brandschutz.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Brandschutz. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung.
Die Schülerinnen und Schüler können die berufsspezifische Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen.
Werk- und Hilfsstoffe:
Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.
Die Schülerinnen und Schüler können die Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe einsetzen und instand halten.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Einsetzen. Instand halten.
Die Schülerinnen und Schüler können
Arbeitsverfahren und -techniken:
Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Glas, Glaserzeugnissen und Glassubstituten. Anfertigen von Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitten. Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und anderen Werkstoffen. Befestigen und Verbinden. Aufbauen von Gerüsten. Herstellen von Bilderrahmen. Einrahmen. Veredeln von Glas durch mechanische und thermische Techniken. Ein- und Ausbauen. Vornehmen von Reparaturverglasungen. Qualität sichern.
Verglasungen und Glaskonstruktionen:
Arten. Auswählen. Zurichten. Montieren, Demontieren. Prüfen. Fehler feststellen. instand setzen. Reparieren. Qualität sichern.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der fest gelegten Arbeitsabläufe.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler können praxis- und berufsbezogene Projekte planen und organisieren.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Kommunikation mit Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß der fest gelegten Arbeitsabläufe.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Siehe Anlage A, Abschnitt III.
4 Dieser Pflichtgegenstand ist ab der vierten Schulstufe zu führen.