Anlage A/4/6

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
VERANSTALTUNGSTECHNIK

römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

120 - 40

Berufsbezogene Fremdsprache

40 - 120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

180

 

Angewandte Wirtschaftslehre2

 

Fachunterricht

 
 

Elektrotechnik und Elektronik

100

 

Betriebsmittelkunde

80

 

Veranstaltungsorganisation

100

 

Bühnentechnik

60

 

Lichttechnik

60

 

Tontechnik

60

 

Multimediatechnik

80

 

Angewandte Mathematik2

80

 

Computergestütztes Fachzeichnen

80

 

Laboratoriumsübungen

220

 

Veranstaltungstechnisches Praktikum

220

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 560

Freigegenstände

 

Religion1

 

Lebende Fremdsprache3

 

Deutsch3

 

Angewandte Mathematik3

 

Angewandte Informatik3

 

Unverbindliche Übung

 

Bewegung und Sport3

 

Förderunterricht3

 

römisch zwei. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN

A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Paragraphen 2, und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.

Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.

Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.

Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenständekombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch drei. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln.

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.

Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist.

Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.

römisch vier. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.

In „Fachzeichnen“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die zum Verständnis der Zusammenhänge in der Praxis beitragen, zu bearbeiten.

„Laboratoriumsübungen” und „Veranstaltungstechnisches Praktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

In „Veranstaltungstechnisches Praktikum“ ist der Kompetenzbereich Bühnentechnik allenfalls im Rahmen von Exkursionen, Lehrausgängen bzw. Unterrichtsveranstaltungen an öffentlichen Bühnen zu behandeln.

Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.

Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.

Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.

Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.

römisch fünf. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Dokumente und Urkunden:

Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.

Verträge:

Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung.

Finanzierung:

Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung.

Zahlungsverkehr:

Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen.

Betrieb und Unternehmen:

Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss.

Wirtschaft:

Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung.

Personalwesen:

Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung.

Preisbildung:

Kostenrechnung. Kalkulation.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachunterricht ELEKTROTECHNIK UND ELEKTRONIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Umwelt- und Qualitätsstandards.

Kompetenzbereich Elektrotechnik und Elektronik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik, die elektronischen Bauelemente sowie die Grundlagen der Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung.

Lehrstoff:

Grundlagen der Elektrotechnik:

Energie. Stromkreis. Wirkungen des elektrischen Stromes. Magnetismus und Elektromagnetismus. Elektrisches Feld. Wechselstromtechnik.

Elektronische Bauelemente:

Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen. Sensoren.

Halbleiter:

Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Gleichrichter. Transistoren. Leistungshalbleiter.

Grundschaltungen:

Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.

BETRIEBSMITTELKUNDE Kompetenzbereich Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler wissen über die berufseinschlägigen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln.

Lehrstoff:

Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:

Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen. Blitzschutz.

Kompetenzbereich Betriebsmittel Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Werkzeuge, Geräte und Anlagen:

Arten. Funktion. Auswahl. Einsatz. Instandhaltung.

Metallische, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe sowie Elektromaterialien:

Arten. Funktion. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz. Entsorgung.

Kabel, Leitungen und Steckverbindungen:

Arten. Eigenschaften. Beschaffenheit. Bemessung. Verlegung. Einsatz bei Energieversorgung, Steuerung und Beschallung.

Kompetenzbereich Arbeits- und Installationstechniken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die berufsspezifischen Arbeits- und Installationstechniken und können diese sicher anwenden.

Lehrstoff:

Arbeits- und Installationstechniken:

Stromanschluss und Verteilung. Mess- und Schalteinrichtungen. Verlegung und Verbindung von Kabeln und Leitungen für Energieversorgung, Steuerungen, Beleuchtung, Beschallungen und Multimediaeinrichtungen. Verbindung und Anwendung von Steck- und Steuersystemen.

VERANSTALTUNGSORGANISATION Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Veranstaltungsorganisation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Personal:

Künstler. Technik. Agentur, Presse und Medien. Direktion. Catering. Security.

Veranstaltungsformen:

Schauspiel. Musiktheater. Konzert. Kabarett. Lesung. Show. Event. Messe und Kongress.

Produktion:

Ablauforganisation. Dokumentation. Rechtliche Grundlagen für Veranstaltungen. Lagerung. Transport. Auf- und Abbaulogistik. Inventur.

BÜHNENTECHNIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Bühnentechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Anschlagtechnik:

Anschlagmittel. Tragmittel.

Hebezeuge:

Handkettenzüge. Elektrokettenzüge.

Rigging:

Arten. Materialkunde. Traglasten. Grundlagen der Statik. Anschlagen. Rechtliche Grundlagen der Personensicherung. Erdung und Blitzschutz. Planung und Dokumentation.

Ablegereife:

Wiederkehrende Prüfungen. Einschlägige Vorschriften und Normen. Dokumentation.

Materialkunde:

Stoffe. Folien. Bodenbeläge. Dekorationen.

Mechanische Bühneneinrichtungen:

Züge. Schienen. Vorschriften zur Ober- und Untermaschinerie. Bühnensysteme.

Arbeitsmittel:

Stapler. Hebeeinrichtungen für Personentransport. Persönliche Schutzausrüstung. Handkettenzüge. Elektrokettenzüge.

LICHTTECHNIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Lichttechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen die theoretischen Grundlagen der Lichttechnik sowie die Geräte und Anlagen zur Beleuchtung und können über deren Einsatz und die Wirkung von Licht und Farben entscheiden.

Lehrstoff:

Lichttechnik:

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Psychologische Wirkung von Licht und Farben. Normfarbtafeln. Lichtstimmungen. Wahrnehmung von Licht. Auge, optische Täuschungen. Farbwahrnehmung. Spezialeffekte. Lichterzeugung. Leuchtmittelarten. Unterschiede. Eigenschaften von Lichtquellen. Einsatzgebiete. Neue Technologien.

Beleuchtungsanlagen:

Planung und Dimensionierung von Beleuchtungsanlagen. Aufbau und Verkabelung. Beleuchtungsplan und Anforderungen. Beleuchtungsarten. Systeme. Positionierung. Ausleuchtung von Bühnen. Auswahl. Steuerung und Protokolle. Dokumentation.

TONTECHNIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Ton- und Hochfrequenztechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Tontechnik:

Grundlagen der Akustik. Physiologie und Psychologie des Hörens. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe. Übertragung. Spezialeffekte.

Hochfrequenztechnik:

Funktechnik. Modulation. Funkentstörung. Antennentechnik. Messung. Einstellung. Fehlersuche.

Akustische Geräte und Anlagen:

Technische Parameter der analogen und digitalen Audiotechnik. Gerätearten. Systeme. Tonwandler. Mischpulte. Verstärker. Lautsprechersysteme. Effekt- und Peripheriegeräte. Intercomsysteme. Auswahl. Positionierung. Erstellung von Beschallungsplänen. Dokumentation.

MULTIMEDIATECHNIK Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Multimediatechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

Videotechnik:

Grundlagen. Bildwandler. Kameras. Bildaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe. Spezialeffekte.

Multimediatechnik:

Signalquellen. Signalarten. Übertragungstechnik. Speicherung. Qualitätskontrolle.

Multimediaanlagen:

Arten. Projektionssysteme. Interaktive Konferenztechnik. Medienserver. Bildgebende und bildwiedergebende Systeme. Auswahl. Positionierung. Planung und Dimensionierung. Dokumentation.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Mathematische Berechnungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mathematische Grundgesetze:

Rechengesetze. Zahlensysteme. Gleichungen. Trigonometrie. Vektorielle Darstellungen.

Physik:

Grundlegende Berechnungen aus der Elektrotechnik, Mechanik, Akustik und Lichttechnik.

Veranstaltungstechnik:

Berechnungen zur Leitungsbemessung in ortsveränderlichen veranstaltungstechnischen Anlagen. Berechnungen zur Ton- und Projektionstechnik. Berechnungen zu Schutzmaßnahmen.

Ergänzende Fertigkeiten:

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Physik. Veranstaltungstechnik.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

COMPUTERGESTÜTZTES FACHZEICHNEN Kompetenzbereich Computergestütztes Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Technisches Zeichnen:

Normen. Symbole und Schaltzeichen. Bemaßung. Maßstäbe.

Veranstaltungstechnische Skizzen und Zeichnungen:

Lesen von Montage-, Stromlauf- und Schaltplänen. Zusammenstellungszeichnungen. Ein- und mehrlinige Schaltpläne elektronischer Einrichtungen. Entwicklung von Stromlaufplänen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Verlegungs- und Blitzschutzpläne. Schaltpläne aus der Steuer- und Regeltechnik.

Computergestütztes Zeichnen:

Aufbau eines CAD-Programmes. Systemfunktion und grafische Informationsverarbeitung. Handhabung von Symbolbibliotheken. Anfertigen von Bühnen- und Beleuchtungsplänen. Anfertigen von einfachen veranstaltungstechnischen Plänen.

LABORATORIUMSÜBUNGEN Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.

Kompetenzbereich Messen und Prüfen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mess- und Prüfinstrumente:

Arten. Handhaben. Instand halten.

Mess- und Schaltübungen:

Messungen von elektrischer und nicht elektrischer Größen. Fehlersuche.

Kompetenzbereich Elektrotechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mess- und Prüfinstrumente:

Arten. Handhaben. Instand halten.

Elektrotechnik:

Versuche und Übungen zu Gleich-, Wechsel- und Drehstrom. Überprüfen von elektrischen Geräten. Fehler suchen.

Kompetenzbereich Elektronik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mess- und Prüfinstrumente:

Arten. Handhaben. Instand halten.

Elektronik:

Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen. Schaltungen der Leistungselektronik. Versuche mit dem Oszilloskop, Analogdimmern und Sinusdimmern. Darstellen von Dimmerkurven.

Kompetenzbereich Lichttechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mess- und Prüfinstrumente:

Arten. Handhaben. Instand halten.

Lichttechnik:

Versuche und Übungen zur Lichttechnik. Versuche mit Korrekturfilter. Steuerungen von Lichtanlagen. Versuche zu Lichtrichtungen. Beleuchten von Personen und Objekten. Ausleuchten einer Bühne. Beleuchtungsanlagen aufbauen und verkabeln. Fehler suchen.

Kompetenzbereich Tontechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mess- und Prüfinstrumente:

Arten. Handhaben. Instand halten.

Tontechnik:

Übungen und Messungen an Anlagen der Elektroakustik. Übungen an Audiogeräten. Tonanlagen aufbauen und verkabeln. Fehler suchen.

VERANSTALTUNGSTECHNISCHES PRAKTIKUM Kompetenzbereich Sicherheit, Brandschutz und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Brandschutz. Ergonomie.

Kompetenzbereich Licht- und Tontechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Lichttechnik:

Übungen und Versuche zu den physikalischen Grundlagen des Lichts und der Farbenlehre. Übungen und Versuche zu optischen Systemen von Scheinwerfern. Versuche mit unterschiedlichen Scheinwerferarten. Übungen zum Aufbau von Beleuchtungsanlagen. Übungen zum Einstellen und Ansteuern von Scheinwerfern. Versuche mit Effekten aus dem Bereich der Lichttechnik. Messen und Vergleichen von Scheinwerfern. Anwenden von mechanischen und elektrischen Verbindungen.

Tontechnik:

Übungen und Versuche zu den physikalischen Grundlagen der Schallausbreitung und Akustik. Übungen mit aktiven und passiven Teilen einer Beschallungsanlage. Übungen zum Aufbau einer Beschallungsanlage. Anwenden von tontechnischen Geräten und Betriebsmittel. Suchen und Finden des Signalflusses bei Beschallungsanlagen. Anwenden von mechanischen und elektrischen Verbindungen.

Kompetenzbereich Multimediatechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Multimediatechnik:

Aufbauen und in Betrieb nehmen unterschiedlicher Video- und Daten-Projektoren. Korrigieren von Bildern. Aufbauen und Prüfen von Übertragungsnetzwerken.

Kompetenzbereich Bühnentechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Bühnentechnik:

Bearbeiten von Holz. Arbeiten mit Seilen und Knoten. Bearbeiten von Metallen. Einfache Übungen mit der Hydraulik. Übungen mit Rigging und Bühnenkonstruktionen. Anwenden von Hebezeugen. Anwenden einfacher Anschlagtechniken mit der persönlichen Schutzausrüstung.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1  Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2  Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

3  Siehe Anlage A, Abschnitt III.