Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Elektrotechnik und Elektronik |
100 |
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Betriebsmittelkunde |
80 |
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Veranstaltungsorganisation |
100 |
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Bühnentechnik |
60 |
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Lichttechnik |
60 |
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Tontechnik |
60 |
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Multimediatechnik |
80 |
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Angewandte Mathematik2 |
80 |
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Computergestütztes Fachzeichnen |
80 |
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Laboratoriumsübungen |
220 |
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Veranstaltungstechnisches Praktikum |
220 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 560 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache3 |
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Deutsch3 |
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Angewandte Mathematik3 |
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Angewandte Informatik3 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport3 |
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Förderunterricht3 |
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
Bildungsauftrag: Paragraphen 2, und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.
Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.
Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.
Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenständekombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln.
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.
Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist.
Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. In „Angewandte Mathematik” stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.
Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.
In „Fachzeichnen“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die zum Verständnis der Zusammenhänge in der Praxis beitragen, zu bearbeiten.
„Laboratoriumsübungen” und „Veranstaltungstechnisches Praktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
In „Veranstaltungstechnisches Praktikum“ ist der Kompetenzbereich Bühnentechnik allenfalls im Rahmen von Exkursionen, Lehrausgängen bzw. Unterrichtsveranstaltungen an öffentlichen Bühnen zu behandeln.
Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.
Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler
Dokumente und Urkunden:
Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.
Verträge:
Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung.
Finanzierung:
Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung.
Zahlungsverkehr:
Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen.
Betrieb und Unternehmen:
Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss.
Wirtschaft:
Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung.
Personalwesen:
Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung.
Preisbildung:
Kostenrechnung. Kalkulation.
Komplexe Aufgaben:
Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Umwelt- und Qualitätsstandards.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik, die elektronischen Bauelemente sowie die Grundlagen der Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung.
Grundlagen der Elektrotechnik:
Energie. Stromkreis. Wirkungen des elektrischen Stromes. Magnetismus und Elektromagnetismus. Elektrisches Feld. Wechselstromtechnik.
Elektronische Bauelemente:
Bauformen und Kennwerte von Widerständen und Kondensatoren. Spulen. Sensoren.
Halbleiter:
Verhalten und Wirkungsweise. Dioden. Gleichrichter. Transistoren. Leistungshalbleiter.
Grundschaltungen:
Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Integrierte Bausteine.
Die Schülerinnen und Schüler wissen über die berufseinschlägigen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können danach handeln.
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen:
Unfallschutz (Vorschriften. Ursachen. Elektrounfall). Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Maßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannungen. Erdungsanlagen. Blitzschutz.
Die Schülerinnen und Schüler
Werkzeuge, Geräte und Anlagen:
Arten. Funktion. Auswahl. Einsatz. Instandhaltung.
Metallische, nichtmetallische Werk- und Hilfsstoffe sowie Elektromaterialien:
Arten. Funktion. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Bearbeitung. Wärmebehandlung. Korrosion. Oberflächenschutz. Entsorgung.
Kabel, Leitungen und Steckverbindungen:
Arten. Eigenschaften. Beschaffenheit. Bemessung. Verlegung. Einsatz bei Energieversorgung, Steuerung und Beschallung.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die berufsspezifischen Arbeits- und Installationstechniken und können diese sicher anwenden.
Arbeits- und Installationstechniken:
Stromanschluss und Verteilung. Mess- und Schalteinrichtungen. Verlegung und Verbindung von Kabeln und Leitungen für Energieversorgung, Steuerungen, Beleuchtung, Beschallungen und Multimediaeinrichtungen. Verbindung und Anwendung von Steck- und Steuersystemen.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler
Personal:
Künstler. Technik. Agentur, Presse und Medien. Direktion. Catering. Security.
Veranstaltungsformen:
Schauspiel. Musiktheater. Konzert. Kabarett. Lesung. Show. Event. Messe und Kongress.
Produktion:
Ablauforganisation. Dokumentation. Rechtliche Grundlagen für Veranstaltungen. Lagerung. Transport. Auf- und Abbaulogistik. Inventur.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler
Anschlagtechnik:
Anschlagmittel. Tragmittel.
Hebezeuge:
Handkettenzüge. Elektrokettenzüge.
Rigging:
Arten. Materialkunde. Traglasten. Grundlagen der Statik. Anschlagen. Rechtliche Grundlagen der Personensicherung. Erdung und Blitzschutz. Planung und Dokumentation.
Ablegereife:
Wiederkehrende Prüfungen. Einschlägige Vorschriften und Normen. Dokumentation.
Materialkunde:
Stoffe. Folien. Bodenbeläge. Dekorationen.
Mechanische Bühneneinrichtungen:
Züge. Schienen. Vorschriften zur Ober- und Untermaschinerie. Bühnensysteme.
Arbeitsmittel:
Stapler. Hebeeinrichtungen für Personentransport. Persönliche Schutzausrüstung. Handkettenzüge. Elektrokettenzüge.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler kennen die theoretischen Grundlagen der Lichttechnik sowie die Geräte und Anlagen zur Beleuchtung und können über deren Einsatz und die Wirkung von Licht und Farben entscheiden.
Lichttechnik:
Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Psychologische Wirkung von Licht und Farben. Normfarbtafeln. Lichtstimmungen. Wahrnehmung von Licht. Auge, optische Täuschungen. Farbwahrnehmung. Spezialeffekte. Lichterzeugung. Leuchtmittelarten. Unterschiede. Eigenschaften von Lichtquellen. Einsatzgebiete. Neue Technologien.
Beleuchtungsanlagen:
Planung und Dimensionierung von Beleuchtungsanlagen. Aufbau und Verkabelung. Beleuchtungsplan und Anforderungen. Beleuchtungsarten. Systeme. Positionierung. Ausleuchtung von Bühnen. Auswahl. Steuerung und Protokolle. Dokumentation.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler
Tontechnik:
Grundlagen der Akustik. Physiologie und Psychologie des Hörens. Elektroakustische Wandler. Tonaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe. Übertragung. Spezialeffekte.
Hochfrequenztechnik:
Funktechnik. Modulation. Funkentstörung. Antennentechnik. Messung. Einstellung. Fehlersuche.
Akustische Geräte und Anlagen:
Technische Parameter der analogen und digitalen Audiotechnik. Gerätearten. Systeme. Tonwandler. Mischpulte. Verstärker. Lautsprechersysteme. Effekt- und Peripheriegeräte. Intercomsysteme. Auswahl. Positionierung. Erstellung von Beschallungsplänen. Dokumentation.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen. Brandschutzvorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler kennen
Videotechnik:
Grundlagen. Bildwandler. Kameras. Bildaufzeichnung, -bearbeitung und -wiedergabe. Spezialeffekte.
Multimediatechnik:
Signalquellen. Signalarten. Übertragungstechnik. Speicherung. Qualitätskontrolle.
Multimediaanlagen:
Arten. Projektionssysteme. Interaktive Konferenztechnik. Medienserver. Bildgebende und bildwiedergebende Systeme. Auswahl. Positionierung. Planung und Dimensionierung. Dokumentation.
Die Schülerinnen und Schüler
Mathematische Grundgesetze:
Rechengesetze. Zahlensysteme. Gleichungen. Trigonometrie. Vektorielle Darstellungen.
Physik:
Grundlegende Berechnungen aus der Elektrotechnik, Mechanik, Akustik und Lichttechnik.
Veranstaltungstechnik:
Berechnungen zur Leitungsbemessung in ortsveränderlichen veranstaltungstechnischen Anlagen. Berechnungen zur Ton- und Projektionstechnik. Berechnungen zu Schutzmaßnahmen.
Ergänzende Fertigkeiten:
Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.
Komplexe Aufgaben:
Physik. Veranstaltungstechnik.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler
Technisches Zeichnen:
Normen. Symbole und Schaltzeichen. Bemaßung. Maßstäbe.
Veranstaltungstechnische Skizzen und Zeichnungen:
Lesen von Montage-, Stromlauf- und Schaltplänen. Zusammenstellungszeichnungen. Ein- und mehrlinige Schaltpläne elektronischer Einrichtungen. Entwicklung von Stromlaufplänen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Verlegungs- und Blitzschutzpläne. Schaltpläne aus der Steuer- und Regeltechnik.
Computergestütztes Zeichnen:
Aufbau eines CAD-Programmes. Systemfunktion und grafische Informationsverarbeitung. Handhabung von Symbolbibliotheken. Anfertigen von Bühnen- und Beleuchtungsplänen. Anfertigen von einfachen veranstaltungstechnischen Plänen.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Instand halten.
Mess- und Schaltübungen:
Messungen von elektrischer und nicht elektrischer Größen. Fehlersuche.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Instand halten.
Elektrotechnik:
Versuche und Übungen zu Gleich-, Wechsel- und Drehstrom. Überprüfen von elektrischen Geräten. Fehler suchen.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Instand halten.
Elektronik:
Versuche zur Analog- und Digitaltechnik. Messungen an aktiven und passiven Bauelementen. Schaltungen der Leistungselektronik. Versuche mit dem Oszilloskop, Analogdimmern und Sinusdimmern. Darstellen von Dimmerkurven.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Instand halten.
Lichttechnik:
Versuche und Übungen zur Lichttechnik. Versuche mit Korrekturfilter. Steuerungen von Lichtanlagen. Versuche zu Lichtrichtungen. Beleuchten von Personen und Objekten. Ausleuchten einer Bühne. Beleuchtungsanlagen aufbauen und verkabeln. Fehler suchen.
Die Schülerinnen und Schüler
Mess- und Prüfinstrumente:
Arten. Handhaben. Instand halten.
Tontechnik:
Übungen und Messungen an Anlagen der Elektroakustik. Übungen an Audiogeräten. Tonanlagen aufbauen und verkabeln. Fehler suchen.
Die Schülerinnen und Schüler
Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Brandschutz. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler können
Lichttechnik:
Übungen und Versuche zu den physikalischen Grundlagen des Lichts und der Farbenlehre. Übungen und Versuche zu optischen Systemen von Scheinwerfern. Versuche mit unterschiedlichen Scheinwerferarten. Übungen zum Aufbau von Beleuchtungsanlagen. Übungen zum Einstellen und Ansteuern von Scheinwerfern. Versuche mit Effekten aus dem Bereich der Lichttechnik. Messen und Vergleichen von Scheinwerfern. Anwenden von mechanischen und elektrischen Verbindungen.
Tontechnik:
Übungen und Versuche zu den physikalischen Grundlagen der Schallausbreitung und Akustik. Übungen mit aktiven und passiven Teilen einer Beschallungsanlage. Übungen zum Aufbau einer Beschallungsanlage. Anwenden von tontechnischen Geräten und Betriebsmittel. Suchen und Finden des Signalflusses bei Beschallungsanlagen. Anwenden von mechanischen und elektrischen Verbindungen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Multimediatechnik:
Aufbauen und in Betrieb nehmen unterschiedlicher Video- und Daten-Projektoren. Korrigieren von Bildern. Aufbauen und Prüfen von Übertragungsnetzwerken.
Die Schülerinnen und Schüler
Bühnentechnik:
Bearbeiten von Holz. Arbeiten mit Seilen und Knoten. Bearbeiten von Metallen. Einfache Übungen mit der Hydraulik. Übungen mit Rigging und Bühnenkonstruktionen. Anwenden von Hebezeugen. Anwenden einfacher Anschlagtechniken mit der persönlichen Schutzausrüstung.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Siehe Anlage A, Abschnitt III.