Anlage A/4/1

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF
ELEKTROTECHNIK

(Hauptmodule: Elektro- und Gebäudetechnik oder Energietechnik oder Anlagen- und Betriebstechnik oder Automatisierungs- und Prozessleittechnik

Spezialmodule: Gebäudetechnik oder Gebäudetechnik-Service oder Sicherheitsanlagentechnik oder Erneuerbare Energien oder Netzwerk- und Kommunikationstechnik oder Eisenbahnelektrotechnik oder Eisenbahnsicherungstechnik oder Eisenbahnfahrzeugtechnik oder Eisenbahntransporttechnik oder Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik oder Eisenbahnbetriebstechnik)

I. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

120 - 40

Berufsbezogene Fremdsprache

40 - 120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

180

 

Angewandte Wirtschaftslehre2

 

Fachunterricht

 
 

Elektrotechnik und Angewandte Mathematik2 3

240

 

Technologie

140

 

Spezielle Technologie2 5

160

 

Elektrotechnische Kommunikation und Laboratoriumsübungen4

280

 

Elektrotechnisches Projektlabor5

200

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

Freigegenstände

 

Religion1

 

Lebende Fremdsprache6

 

Deutsch6

 

Angewandte Mathematik6

 

Angewandte Informatik6

 

Projektmanagement

40

Unverbindliche Übung

 

Bewegung und Sport6

 

Förderunterricht6

 

römisch zwei. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 4 Schulstufen zu insgesamt 1 620 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten, dritten und vierten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion1

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

120 - 40

Berufsbezogene Fremdsprache

40 - 120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

180

 

Angewandte Wirtschaftslehre2

 

Fachunterricht

 
 

Elektrotechnik und Angewandte Mathematik2 3

260

 

Technologie

140

 

Spezielle Technologie2 5

220

 

Elektrotechnische Kommunikation und Laboratoriumsübungen4

280

 

Elektrotechnisches Projektlabor5

300

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 620

Freigegenstände

 

Religion1

 

Lebende Fremdsprache6

 

Deutsch6

 

Angewandte Mathematik6

 

Angewandte Informatik6

 

Projektmanagement

40

Unverbindliche Übung

 

Bewegung und Sport6

 

Förderunterricht6

 

römisch drei. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Im Pflichtgegenstand „Spezielle Technologie“ sind insbesondere ab der dritten Schulstufe die Lehrstoffspezifikationen für die Hauptmodule „Elektro- und Gebäudetechnik“ oder „Energietechnik“ oder „Anlagen- und Betriebstechnik“ oder „Automatisierungs- und Prozessleittechnik“ zu beachten.

Im Pflichtgegenstand „Elektrotechnisches Projektlabor“ sind berufsspezifische Projekte entsprechend dem Hauptmodul bzw. den Hauptmodulen „Elektro- und Gebäudetechnik“ oder „Energietechnik“ oder „Anlagen- und Betriebstechnik“ oder „Automatisierungs- und Prozessleittechnik“ und/oder entsprechend dem Spezialmodul bzw. den Spezialmodulen „Gebäudetechnik“ oder „Gebäudetechnik-Service“ oder „Sicherheitsanlagentechnik“ oder „Erneuerbare Energien“ oder „Netzwerk- und Kommunikationstechnik“ oder „Eisenbahnelektrotechnik“ oder „Eisenbahnsicherungstechnik“ oder „Eisenbahnfahrzeugtechnik“ oder „Eisenbahntransporttechnik“ oder „Eisenbahnfahrzeuginstandhaltungstechnik“ oder „Eisenbahnbetriebstechnik“ durchzuführen.

römisch vier. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN

A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Paragraphen 2, und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.

Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.

Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.

Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.

Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln.

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.

Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist.

Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.

römisch sechs. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.

In „Angewandte Mathematik“ stehen - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.

Im Freigegenstand „Angewandte Mathematik“ ist das Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung. Durch die enge Verbindung zum Pflichtgegenstand „Angewandte Mathematik“ führt der Unterricht zu themenkonzentrierten, gesamtmathematischen Schwerpunkten.

In „Elektrotechnische Kommunikation“ sind insbesondere Aufgabenstellungen, die das Verständnis für die Zusammenhänge im Lehrberuf „Elektrotechnik“ fördern, nützlich.

Die Unterrichtsgegenstände „Elektrotechnische Kommunikation“ und „Laboratoriumsübungen“ in „Elektrotechnische Kommunikation und Laboratoriumsübungen“ sollen die Vorgänge und Zusammenhänge im Lehrberuf veranschaulichen und so die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.

In „Elektrotechnisches Projektlabor“ ist insbesondere beim Projektieren und Durchführen von Arbeitsaufträgen auf die praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung Wert zu legen. Schülerinnen und Schüler sind zum logischen und vernetzten Denken zu führen. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.

Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.

Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.

Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.

römisch sieben. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.

römisch acht. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Dokumente und Urkunden:

Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.

Verträge:

Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung.

Finanzierung:

Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung.

Zahlungsverkehr:

Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen.

Betrieb und Unternehmen:

Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss.

Wirtschaft:

Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung.

Personalwesen:

Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung.

Preisbildung:

Kostenrechnung. Kalkulation.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung.

Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

Fachunterricht ELEKTROTECHNIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK Elektrotechnik Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Elektrotechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Begriffe:

Größen und Einheiten. Stromarten.

Stromkreis:

Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Elektrische Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Elektrowärme.

Wirkungen des elektrischen Stromes:

Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkung. Elektromagnetische Verträglichkeit.

Elektrisches Feld:

Grundbegriffe. Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität.

Magnetisches Feld und Elektromagnetismus:

Grundbegriffe. Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Transformator- und Generatorprinzip.

Wechselstromtechnik:

Wechselstromgrößen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Leistung. Kompensation. Schwingkreise.

Dreiphasenwechselstromtechnik:

Entstehung. Verkettung. Schaltungen. Belastung. Drehstromleistungen. Kompensation.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Stromkreis. Wechselstromtechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik.

Angewandte Mathematik Kompetenzbereich Grundlegende Mathematische Berechnungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mathematische Grundlagen:

Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellung.

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Ergänzende Fertigkeiten:

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Rechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik.

Kompetenzbereich Berufsspezifische Berechnungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berechnungen zur Elektrotechnik:

Schutzmaßnahmen. Leitungen und Anlagen. Überstromschutz. Kompensation. Licht- und Wärmetechnik. Dreiphasenwechselstromtechnik.

Ergänzende Fertigkeiten:

Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Berechnungen zur Elektrotechnik.

Schularbeiten in „Angewandte Mathematik“: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

TECHNOLOGIE Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Werk- und Hilfsstoffe Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht auswählen und verwenden und wissen über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid.

Lehrstoff:

Werk- und Hilfsstoffe:

Arten. Eigenschaften. Verwendung. Normung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Grundlegendes über Maschinen und Geräte Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schülerkennen den Aufbau, den Einsatz und die Wirkungsweise der Maschinen und Geräte und können diese handhaben und anwenden.

Lehrstoff:

Maschinen und Geräte:

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Kompetenzbereich Grundlagen der Mess-, Steuer- und Regeltechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Steuerungen und Regelungen aufbauen sowie Fehler suchen und beheben.

Lehrstoff:

Mess-,Steuer- und Regeltechnik:

Bauteile und Baugruppen. Arten und Aufbau von Steuerungen und Regelungen. Leistungselektronik. Überprüfung und Fehlersuche.

Kompetenzbereich Installationstechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

Handelsübliches Elektromaterial:

Arten. Verwendung. Entsorgung.

Unfallschutz:

Unfallursachen. Elektrounfall. Vorschriften.

Leitungsschutz:

Einrichtungen. Zuordnung.

Leitungen und Kabeln:

Beschaffenheit, Bemessung und Verlegung.

Schutzmaßnahmen:

Schutzarten elektrischer Betriebsmittel. Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung und deren Überprüfung. Erdungsanlagen. Überspannungsschutz.

Installationen in Gebäuden und im Freien:

Anforderungen. Installationen in Räumen besonderer "Art". Anlagen im Freien. Hausanschluss und Verteilung. Überprüfung elektrischer Anlagen und Dokumentation.

Kompetenzbereich Grundlagen der Energietechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen

Lehrstoff:

Energie:

Gewinnung. Übertragung. Versorgung. Verteilung.

Beleuchtungstechnik:

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Lichterzeugung.

Wärmetechnik:

Physikalische Grundlagen. Größen und Einheiten. Wärmequellen.

SPEZIELLE TECHNOLOGIE Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie.

Kompetenzbereich Maschinen und Geräte Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schülerkennen den Aufbau, den Einsatz und die Wirkungsweise der Maschinen und Geräte und können diese handhaben und anwenden.

Lehrstoff:

Maschinen und Geräte:

Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

Kompetenzbereich Mess-, Steuer- und Regeltechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Mess-, Steuer- und Regeltechnik:

Bauteile und Baugruppen. Arten und Aufbau von Steuerungen und Regelungen. Leistungselektronik. Analoge und digitale Messwertübertragung. Übertragungseinrichtungen. Automatisierungstechnik. Bustechnik. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Programmierung. Überprüfung und Fehlersuche. Qualitätssicherung.

Kompetenzbereich Projektmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen.

Lehrstoff:

Organisation von Arbeitsabläufen:

Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes.

Planungsabläufe:

Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.

Lehrstoffspezifikation für das Hauptmodul Elektro- und Gebäudetechnik Kompetenzbereich Elektro- und Gebäudetechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Elektro- und Gebäudetechnik:

Installationstechnik. Hausanschluss und Verteilung. Überstromschutz. Erdungsanlagen. Überspannungsschutz. Licht- und Wärmetechnik. Signal-, Ruf- und Sprechanlagen. Gefahrenmeldeanlagen. Blitzschutz. Schutzmaßnahmen. Sicherheitsbeleuchtung. Gebäudeautomation. Antennentechnik. Telekommunikation. Photovoltaik. Überprüfung elektrischer Anlagen und Geräte. Fehlersuche. Dokumentation. Qualitätssicherung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Elektro- und Gebäudetechnik.

Lehrstoffspezifikation für das Hauptmodul Energietechnik Kompetenzbereich Energietechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Energietechnik:

Bauteile und Baugruppen. Energiegewinnung, -übertragung, -verteilung. Erdungs- und Überspannungsschutz. Überstromschutz. Nieder-, Mittel- und Hochspannungsanlagen. Blitzschutz. Licht- und Wärmetechnik. Alternative Energieformen. Schutzmaßnahmen. Erdungsanlagen. Überprüfung und Fehlersuche. Dokumentation. Qualitätssicherung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Energietechnik.

Lehrstoffspezifikation für das Hauptmodul Anlagen- und Betriebstechnik Kompetenzbereich Anlagen- und Betriebstechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Anlagen- und Betriebstechnik:

Bauteile und Baugruppen. Beleuchtungsanlagen. Automatisierte Anlagen. Energiegewinnung, -übertragung und -verteilung. Schutzmaßnahmen. Erdungsanlagen. Überspannungsschutz. Blitzschutz. Überstromschutz. Überprüfung und Fehlersuche. Dokumentation. Qualitätssicherung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Anlagen- und Betriebstechnik.

Lehrstoffspezifikation für das Hauptmodul Automatisierung- und Prozessleittechnik Kompetenzbereich Automatisierung- und Prozessleittechnik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Automatisierungs- und Prozessleittechnik:

Bauteile und Baugruppen. Messtechnik. Pneumatische, elektrische und elektropneumatische Stellgeräte. Hydraulik. Komponenten und Arten der Automatisierungs- und Prozessleitsysteme. Niederspannungsanlagen. Überstromschutz. Bussysteme. Speicherprogrammierbare Steuerungen. Meldeanlagen. Sensorik. Aktorik. Überprüfung und Fehlersuche. Schutzmaßnamen. Anlagensicherung. Erdungs- und Blitzschutzanlagen. Überspannungsschutzanlagen. Dokumentation. Qualitätssicherung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Komplexe Aufgaben:

Automatisierungs- und Prozessleittechnik.

ELEKTROTECHNISCHE KOMMUNIKATION UND LABORATORIUMSÜBUNGEN Elektrotechnische Kommunikation Kompetenzbereich Elektrotechnische Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zeichennormen:

Darstellungsarten. Bemaßung.

Elektrotechnische Zeichnungen:

Lesen von Bau- und Schaltplänen. Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für elektrotechnische Einrichtungen. Installationspläne mit Materialzusammenstellungen. Entwicklung von Stromlaufplänen. Übungen unter Verwendung von rechnergestützten Programmen.

Laboratoriumsübungen Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie.

Kompetenzbereich Installationstechniklabor Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Bauteile, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe:

Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instand halten.

Elektroinstallation:

Aufbauen, In-Betrieb-Nehmen, Überprüfen von Installationsschaltungen. Überprüfen elektrischer Anlagen. Suchen, Eingrenzen und Beheben von Fehlern. Dokumentation.

Kompetenzbereich Energietechniklabor Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bauteile, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe:

Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instand halten.

Mess- und Schaltübungen:

Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern im Gleich-, Wechsel-, und Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen zur Licht- und Wärmetechnik.

Kompetenzbereich Mess-, Steuer- und Regeltechniklabor Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bauteile, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe:

Arten. Aufbau. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Mess- Steuer und Regeltechnik:

Messen elektrischer und nicht elektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern im Gleich-, Wechsel-, und Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik. Einfaches Programmieren von Steuerungen. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik.

ELEKTROTECHNISCHES PROJEKTLABOR Kompetenzbereich Elektrotechnikprojekte Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Projektplanung:

Erstellen von Arbeits- und Einsatzplänen nach Vorgabe von Aufgabenstellungen. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl und Überprüfung der Bauelemente und Betriebsmittel.

Projektdurchführung:

Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Bauteile und Geräte. Parametrieren und In-Betrieb-Nehmen. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.

Projektdarstellung:

Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

DEUTSCH

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

PROJEKTMANAGEMENT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können praxis- und berufsbezogene Projekte planen und organisieren.

Lehrstoff:

Organisation von Arbeitsabläufen:

Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes.

Planungsabläufe:

Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.

UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.

1  Siehe Anlage A, Abschnitt II.

2  Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.

3  Elektrotechnik und Angewandte Mathematik kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnik, Angewandte Mathematik.

4  Elektrotechnische Kommunikation und Laboratoriumsübungen kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Elektrotechnische Kommunikation, Laboratoriumsübungen.

5  Dieser Pflichtgegenstand ist frühestens ab der dritten Schulstufe zu führen.

6  Siehe Anlage A, Abschnitt III.