Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Fachkunde2 |
180 |
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Mode- und Fachzeichnen |
200 |
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Bekleidungsgestaltung3 4 |
180 |
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Praktikum |
200 |
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Projektpraktikum3 |
80 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 260 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache5 |
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Deutsch5 |
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Angewandte Mathematik5 |
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Angewandte Informatik5 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport5 |
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Förderunterricht5 |
Gesamtstundenzahl: 3 ½ Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Schulstufe mindestens 180 Unterrichtsstunden
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Pflichtgegenstände |
Stunden |
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Religion1 |
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Politische Bildung |
80 |
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Deutsch und Kommunikation |
120 - 40 |
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Berufsbezogene Fremdsprache |
40 - 120 |
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Betriebswirtschaftlicher Unterricht |
180 |
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Angewandte Wirtschaftslehre2 |
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Fachunterricht |
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Fachkunde2 |
180 |
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Mode- und Fachzeichnen |
200 |
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Bekleidungsgestaltung3 4 |
220 |
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Praktikum |
200 |
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Projektpraktikum3 |
220 |
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Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) |
1 440 |
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Freigegenstände |
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Religion1 |
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Lebende Fremdsprache5 |
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Deutsch5 |
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Angewandte Mathematik5 |
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Angewandte Informatik5 |
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Unverbindliche Übung |
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Bewegung und Sport5 |
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Förderunterricht5 |
In den Pflichtgegenständen „Bekleidungsgestaltung“, „Praktikum“ und „Projektpraktikum“ sind insbesondere ab der dritten Schulstufe die Lehrstoffspezifikationen für die Hauptmodule „Damenbekleidung“ oder „Herrenbekleidung“ oder „Wäschewarenerzeugung“ oder „Modist und Hutmacher/Modistin und Hutmacherin“ oder „Kürschner und Säckler/Kürschnerin und Säcklerin“ zu beachten.
Ab der vierten Schulstufe sind im Pflichtgegenstand „Projektpraktikum“ berufsspezifische Projekte entsprechend dem Hauptmodul bzw. den Hauptmodulen „Damenbekleidung“ oder „Herrenbekleidung“ oder „Wäschewarenerzeugung“ oder „Modist und Hutmacher/Modistin und Hutmacherin“ oder „Kürschner und Säckler/Kürschnerin und Säcklerin“ und/oder entsprechend dem Spezialmodul bzw. den Spezialmodulen „Bekleidungsdesign“ oder „Theaterbekleidung“ oder „Bekleidungstechnik“ durchzuführen.
Für „Design und Modellgestaltung“ sind 80 Stunden vorzusehen.
Im Pflichtgegenstand „Bekleidungsgestaltung“ sind im Kompetenzbereich „Projektmanagement“ in der dritten Schulstufe mind. 20 Stunden und in der vierten Schulstufe max. 60 Stunden vorzusehen.
Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.
Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.
Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.
Bildungsauftrag: Paragraphen 2, und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule.
Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.
Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen
Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.
Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere
Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.
Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen.
Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.
Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen.
Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.
Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen.
Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten.
Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen.
Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln.
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer.
Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen.
Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist.
Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.
Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis.
Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren.
In „Mode- und Fachzeichnen“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die zum Verstehen der Zusammenhänge im Lehrberuf beitragen, zu bearbeiten.
„Praktikum“, „Projektpraktikum“ und „Projektmanagement“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Im Unterricht ist die Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Auf eine praxisbezogene Kundinnen- und Kundenbetreuung (intern und extern) ist besonders Wert zu legen. Sonderaufträge sind einzuplanen, um auf die direkte Arbeit mit den Kundinnen und Kunden vorzubereiten. Die Unterschiede zwischen gewerblicher und industrieller Fertigung sind herauszuarbeiten. Es ist auf den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler aufzubauen.
In „Projektpraktikum“ ist beim Planen und Durchführen eines Projektes ein Praxisbezug herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist möglichst zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden.
Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können.
Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen.
Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und auf Ergonomierichtlinien hinzuweisen.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch zwei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Die Schülerinnen und Schüler
Dokumente und Urkunden:
Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust.
Verträge:
Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung.
Finanzierung:
Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung.
Zahlungsverkehr:
Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen.
Betrieb und Unternehmen:
Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss.
Wirtschaft:
Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung.
Personalwesen:
Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung.
Preisbildung:
Kostenrechnung. Kalkulation.
Komplexe Aufgaben:
Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung.
Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler
Materialien:
Arten. Herkunft. Gewinnung. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verwendung. Fehlererkennung und -behebung. Aufbringung und Aufkommen. Textilkennzeichnung. Textilpflegekennzeichnung. Entsorgung.
Einlage- und Hilfsmaterialien:
Arten. Eigenschaften. Verwendung. Entsorgung.
Garne und Zwirne:
Arten. Nummerierung. Verwendung.
Textile Flächenprodukte:
Arten. Herstellung. Eigenschaften. Erkennung. Verwendung. Handelsbezeichnung.
Komplexe Aufgaben:
Werk- und Hilfsstoffe.
Die Schülerinnen und Schüler
Arbeitsverfahren und -techniken:
Maßnehmen. Zuschnitte. Einrichten. Sticharten. Nahtarten. Näharbeitsgänge. Fertigungstechnologien bei Teilstücken. Verschlussarten. Zierelemente. Aufputzarbeiten. Bügeln. Fixieren.
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe:
Arten. Verwendung. Instandhaltung.
Fachliches Rechnen:
Längen-, Flächen-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Konfektionsgrößen. Proportionsmaße. Maßberechnungen für verschiedene Bekleidungsstücke. Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen. Materialkosten. Knopflochberechnungen.
Komplexe Aufgaben:
Fachliches Rechnen.
Die Schülerinnen und Schüler
Anatomie und Physiologie:
Grundkenntnisse über Bau und Bewegung des menschlichen Körpers. Körperhaltung. Abweichungen.
Typberatung:
Körpertypen. Kopf- und Gesichtstypen. Kombinationen von Kleidung und Kopfbedeckung.
Berufsbezogene Kundinnen- bzw. Kundenberatung:
Ermittlung des Kundinnen- und Kundenwunsches. Behandlung von Kundinnen- und Kundenreklamationen.
Die Schülerinnen und Schüler
Stilkunde und Design:
Stile (Arten, Entwicklung). Modetrends, Kultur und Gesellschaft.
Die Schülerinnen und Schüler können
Farbenlehre:
Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste.
Zeichennormen:
Linienarten und Strichstärken. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe.
Geometrisches Zeichnen:
Darstellen von Flächen und geometrischen Formen.
Darstellung des menschlichen Körpers:
Körpermaße. Proportionen. Kopfformen.
Entwürfe und Zeichnungen:
Modeszkizzen. Grundschnitte. Schnittauflagen. Zierelemente. Teilzeichnungen.
Berufsbezogene Kundinnen- bzw. Kundenberatung:
Ermittlung und zeichnerische Erfassung des Kundinnen- und Kundenwunsches.
Die Schülerinnen und Schüler
Produktentwicklung:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Materialen. Bedarfsberechungen. Fertigungstechnologien bei Ganzstücken für Damenober- und -überbekleidung. Änderungs- und Ausbesserungsarbeiten. Komplettierung. Qualitätskontrolle und -sicherung.
Fachliches Rechnen:
Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen. Materialkosten.
Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen.
Organisation von Arbeitsabläufen:
Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Kooperationsmodelle. Material-, Termin- und Kostenplanung. Warenfluss. Logistik. Lagerhaltung. Sozialformen des Arbeitsprozesses. Zeitwirtschaftstechniken. Dokumentation des Arbeitsablaufes.
Planungsabläufe:
Technische Unterlagen. Kommunikation mit Kunden und Geschäftspartnern. Präsentations- und Verkaufstechniken. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität.
Die Schülerinnen und Schüler
Produktentwicklung:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Materialen. Bedarfsberechungen. Fertigungstechnologien bei Ganzstücken für Damenober- und -überbekleidung. Änderungs- und Ausbesserungsarbeiten. Komplettierung. Qualitätskontrolle und -sicherung.
Fachliches Rechnen:
Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen. Materialkosten.
Die Schülerinnen und Schüler
Produktentwicklung:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Materialen. Bedarfsberechungen. Fertigungstechnologien bei Ganzstücken für Herrenober- und -überbekleidung. Änderungs- und Ausbesserungsarbeiten. Qualitätssicherung und -kontrolle.
Fachliches Rechnen:
Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen. Materialkosten.
Die Schülerinnen und Schüler
Produktentwicklung:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Materialen. Bedarfsberechungen. Fertigungstechnologien von Ganzstücken. Bügel- und Fixierarbeiten. Ausfertigung und Komplettierung. Änderungsarbeiten. Qualitätssicherung und -kontrolle.
Fachliches Rechnen:
Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen. Materialkosten.
Die Schülerinnen und Schüler
Produktentwicklung:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Materialien. Bedarfsberechungen. Oberflächenveredelung. Hilfs- und Unterformen. Fertigungstechnologien. Gestaltungstechniken. Ausfertigung und Komplettierung. Änderungsarbeiten. Modernisieren. Pflege. Qualitätssicherung und -kontrolle.
Fachliches Rechnen:
Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen. Materialkosten.
Die Schülerinnen und Schüler
Produktentwicklung:
Felle und Leder. Vorbereiten von Fellen und Leder. Auswahl. Sortieren. Bedarfsberechnungen. Arbeitsmethoden der Fellbearbeitung. Verarbeitungstechniken. Fertigungstechnologien. Fassionieren. Änderungsarbeiten. Pflege, Reinigung und Aufbewahrung. Tierschutz und Pelz- und Lederhandel. Washingtoner Artenschutzübereinkommen. EU-Importrichtlinien und Verordnungen. Qualitätssicherung und -kontrolle.
Fachliches Rechnen:
Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen. Materialkosten.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf den Kompetenzbereich Zeichnungen und Schnitte, Schnittkonstruktionen und Modedesigns für Damenbekleidung manuell und CAD-unterstützt unter Berücksichtigung von branchenspezifischer Software erstellen.
Design und Modellgestaltung:
Modeskizzen. Schnittentwicklungen. Modeschnitte. Schnittauflagen. Trachten. Gesellschaftskleidung.
Die Schülerinnen und Schüler können
Design und Modellgestaltung:
Modeskizzen. Schnittentwicklungen. Modeschnitte. Schnittauflagen. Trachten. Gesellschaftskleidung.
Die Schülerinnen und Schüler können
Design und Modellgestaltung:
Modeschnitte. Ganzstückzeichnungen.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf den Kompetenzbereich Zeichnungen und Schnitte, Schnittkonstruktionen und Modedesigns für Kopfbedeckungen aller Art manuell und CAD-unterstützt unter Berücksichtigung von branchenspezifischer Software erstellen.
Design und Modellgestaltung:
Kopfformen. Proportionen. Kopfdrehungen. Naturstudien. Zierelemente. Schnitte für Schnitthüte. Damen-, Herrn- und Kinderhüte sowie historische Kopfbedeckungen. Klassische Hutformen. Modische Hüte. Klassische Trachtenhüte.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf den Kompetenzbereich Zeichnungen und Schnitte, Schnittkonstruktionen und Modedesigns für Pelzbekleidung manuell und CAD-unterstützt unter Berücksichtigung von branchenspezifischer Software erstellen.
Design und Modellgestaltung:
Körpermaße. Proportionen. Modeskizzen. Grundschnitte. Körperhaltungen. Modeschnitte. Fellkonturen. Ganzzeichnungen.
Die Schülerinnen und Schüler
Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Ergonomie.
Die Schülerinnen und Schüler können
Materialien:
Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen.
Die Schülerinnen und Schüler können
Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe:
Arten. Handhaben. Pflegen. Instand halten.
Arbeitsverfahren und -techniken:
Maßnehmen. Zuschneiden. Einrichten. Ausführen von Stich- und Nahtarten manuell und maschinell. Näharbeitsgänge. Anfertigen von Teilstücken. Aufputzarbeiten. Anfertigen von Knopflöchern, Krägen, Ärmelabschlüssen und Kanten. Anbringen von Verschlussarten. Bügeln. Fixieren. Steppen. Ändern. Ausbessern.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf die Kompetenzbereiche Sicherheit, Hygiene und Ergonomie, Werk- und Hilfsstoffe und Arbeitstechniken auftragsbezogen, unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen Damenbekleidung fertigen.
Fertigungsprozess:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Anfertigen von Ganzstücken. Klassische und modische Machart. Trachten. Komplettieren. Ändern. Ausbessern. Qualität kontrollieren und sichern.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf die Kompetenzbereiche Sicherheit, Hygiene und Ergonomie, Werk- und Hilfsstoffe und Arbeitstechniken auftragsbezogen, unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen Herrenbekleidung fertigen.
Fertigungsprozess:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Anfertigen von Ganzstücken. Klassische und modische Machart. Trachten. Komplettieren. Ändern. Ausbessern. Qualität kontrollieren und sichern.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf die Kompetenzbereiche Sicherheit, Hygiene und Ergonomie, Werk- und Hilfsstoffe und Arbeitstechniken auftragsbezogen, unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen Wäschewaren fertigen.
Fertigungsprozess:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Anfertigen von Ganzstücken. Komplettieren. Adjustieren. Ausbessern. Ändern. Qualität kontrollieren und sichern.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf die Kompetenzbereiche Sicherheit, Hygiene und Ergonomie, Werk- und Hilfsstoffe und Arbeitstechniken auftragsbezogen, unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen Kopfbedeckungen aller Art fertigen.
Fertigungsprozess:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Fassonieren. Appretieren. Steppen. Spann- und Bügeltechniken. Anfertigen einer Typform. Herstellen von Hüten auf einer Typform und einer industriell gefertigten Hutform. Aufputzen und Garnieren. Zuschneiden. Herstellen eines Turbans. Herstellen von Hüten aus unterschiedlichen Werkstoffen. Qualität sichern und kontrollieren.
Die Schülerinnen und Schüler können aufbauend auf die Kompetenzbereiche Sicherheit, Hygiene und Ergonomie, Werkstoffe und Arbeitstechniken auftragsbezogen, unter Berücksichtigung von qualitativen und wirtschaftlichen Grundsätzen Pelzbekleidung fertigen.
Fertigungsprozess:
Berufsspezifische Maschinen und Zusatzgeräte. Pappen. Kleben. Klopfen. Bügeln von Leder, Futter und Zubehör. Auszier des Leders. Anfertigen von Ganzstücken. Qualität kontrollieren und sichern.
Die Schülerinnen und Schüler können
Projektplanung:
Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen.
Projektdurchführung:
Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen.
Projektdarstellung:
Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
Siehe Anlage A, Abschnitt römisch drei.
1 Siehe Anlage A, Abschnitt II.
2 Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden.
3 Dieser Pflichtgegenstand ist ab der dritten Schulstufe zu führen.
4 Bekleidungsgestaltung kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Produktentwicklung, Design und Modellgestaltung.
5 Siehe Anlage A, Abschnitt III.