Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 21. August 2013 |
Teil II |
243. Verordnung: | 46. Nachtrag zum Arzneibuch |
Auf Grund des Paragraph 2, des Arzneibuchgesetzes 2012 – ABG 2012, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 44 aus 2012,, wird verordnet:
Die deutschsprachige Fassung des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.5, Amtliche Österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.
Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuchs, die jeweils durch Vorschriften des fünften Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch, siebente Ausgabe 2011, Nachtrag 7.5, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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