BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 10. Juli 2013

Teil römisch zwei

205. Verordnung:

Änderung der LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung

205. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung geändert wird

Auf Grund des Paragraph 29, Absatz eins und Paragraph 70, Absatz 4, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 80 aus 2013,, wird verordnet:

Die LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2008,, geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 2009,, wird wie folgt geändert:

Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b und c lauten:

  1. Litera b
    ein Kolleg-Abschluss an einer der unter Litera a, genannten Lehranstalten oder ein Abschluss an einer Sonderform der unter Litera a, genannten Lehranstalten, oder
  2. Litera c
    eine Reifeprüfung an einer höheren Schule oder eine Berufsreifeprüfung jeweils in Verbindung mit einem einschlägigen Lehr- oder Facharbeiterabschluss (Abschlussprüfung); oder“

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