Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26Bundes-GleichbehandlungsgesetzVertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß Paragraph 26 B, u, n, d, e, s, -, G, l, e, i, c, h, b, e, h, a, n, d, l, u, n, g, s, g, e, s, e, t, z
1.Ziffer eins
Sämtliche Bedienstete in A1-, A-, v1-, (a)-Verwendung des Ressorts, der Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen und der übrigen nachgeordneten Dienststellen, soweit sie nicht anderen Vertretungsbereichen zugeordnet sind;
2.Ziffer 2
Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] der Bundesfinanzakademie, aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Wien, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Wien und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
3.Ziffer 3
Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Ost, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Ost und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
4.Ziffer 4
Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Mitte, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Mitte und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
5.Ziffer 5
Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region Süd, der Steuer– und Zollkoordination in der Region Süd und der dort bundesweit tätigen Bediensteten;
6.Ziffer 6
Sämtliche Bedienstete [außer A1-, A-, v1-, (a)-Bedienstete] aller Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Region West, der Steuer– und Zollkoordination in der Region West und der dort bundesweit tätigen Bediensteten.