Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 5. Juni 2013 |
Teil römisch zwei |
151. Verordnung: | Übertragung von Aufgaben nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 |
Auf Grund des Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013), Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2012, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Übertragung von Aufgaben nach Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, des Bundeshaushaltsgesetzes 2013, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 50 aus 2012,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Paragraph eins, Ziffer eins, wird wie folgt geändert:
a) Die Wortfolge „für Wien 3/11/Schwechat Gerasdorf“ wird ersetzt durch die Wortfolge „für Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf“.
b) Die Wortfolge „für Wien 6/7/15“ entfällt.
c) Die Wortfolge „für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel“ wird ersetzt durch die Wortfolge „für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel“.
Novellierungsanordnung 2, Paragraph eins, Ziffer 6, wird wie folgt geändert:
Die Wortfolge „Unabhängiger Finanzsenat“ wird ersetzt durch den Ausdruck „Bundesfinanzgericht“.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph eins, wird folgende Ziffer angefügt:
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 3, werden folgende Absätze angefügt:
Fekter