Ich bin meiner Verantwortung für die Aufstellung und Darstellung der Abschlussrechnungen gemäß Paragraph 6, Absatz 2, Ziffer 10, sowie Paragraph 101, Bundeshaushaltsgesetz 2013 nachgekommen. Insbesondere bin ich dafür verantwortlich, dass die Abschlussrechnungen ein möglichst getreues Bild der finanziellen Lage des Bundes (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzlage) in Übereinstimmung mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013, der Bundeshaushaltsverordnung 2013, der Rechnungslegungsverordnung 2013 sowie den sonstigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen vermitteln.