Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 27. Mai 2013 |
Teil römisch zwei |
144. Verordnung: | Textiltechnologie-Ausbildungsordnung |
Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2012,, wird verordnet:
Durch die Berufsausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sollen im Lehrberuf Textiltechnologie ausgebildete Lehrlinge befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbständig und eigenverantwortlich ausführen zu können:
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Pos. |
1. Lehrjahr |
2. Lehrjahr |
3. Lehrjahr |
4. Lehrjahr |
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1. |
Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebs |
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2. |
Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche |
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3. |
Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs |
Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebs |
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4. |
Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen), In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen: |
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4.1. |
Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.) |
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4.2 |
Soziale Kompetenz (zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.) |
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4.3 |
Personale Kompetenz (zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.) |
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4.4 |
Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden, Vorgesetzten, Kollegen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen) |
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4.5 |
Arbeitsgrundsätze (zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.) |
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4.6 |
Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen |
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5. |
Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung |
Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden |
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6. |
Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes |
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7. |
Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe |
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8. |
Lesen von technischen Unterlagen wie zB von Skizzen, Zeichnungen, Bindungspatronen, Plänen, Diagrammen, Fließschematas usw. |
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9. |
Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen |
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10. |
Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilindustrie, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit |
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11. |
Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung |
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12. |
Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten |
Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten |
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13. |
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Mitarbeiten beim Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. beim Konstruieren von Linienprodukten |
Dekomponieren von Bindungen sowie Entwickeln von technischen Patronen und Schablonen bzw. Konstruieren von Linienprodukten |
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14. |
Kenntnis der textilen Fertigungskette |
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15. |
Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte |
Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte |
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16. |
Kenntnis der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen |
Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen |
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17. |
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Grundkenntnisse des Einflusses des Raumklimas auf die Produktion |
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18. |
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Grundkenntnisse des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess |
Kenntnis des Einflusses der Eigenschaften der Roh- und Ausgangsstoffe auf den Produktionsprozess |
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19. |
Kenntnis des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion |
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20. |
Mitarbeiten beim Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion |
Organisieren und Sicherstellen des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion |
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21. |
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Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe |
Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Roh- und Ausgangsstoffe |
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22. |
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Grundkenntnisse der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen |
Kenntnis der Musterungsmöglichkeiten und Musteraufbereitungsanlagen |
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23. |
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Kenntnis der CAD-Musterungstechnologie |
Anwenden der CAD-Musterungs-technologie |
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24. |
Kenntnis der Verfahren zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten sowie zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften, der Arbeitsschritte sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Maschinen und Anlagen (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) |
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25. |
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Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften |
Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen und Ab- bzw. Umstellen der Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Linien- und Flächenprodukten (zB Spinnmaschinen, Webmaschinen, Strickmaschinen) und zur Änderung von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften |
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26. |
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Grundkenntnisse der Elektrotechnik, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, der Pneumatik und Elektropneumatik |
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27. |
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Bedienen und Überwachen von pneumatischen und elektropneumatischen Steuer- und Regeleinrichtungen |
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28. |
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Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten |
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29. |
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Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit |
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30. |
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Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall |
Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall |
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31. |
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Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen |
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32. |
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Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Anlagen |
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33. |
Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen |
Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen |
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34. |
Kenntnis des Aufbaus und der Funktion von Maschinenelementen sowie über deren Montage und Demontage |
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35. |
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Durchführen einfacher Montage- und Demontagearbeiten an betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen |
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36. |
Kenntnis der Maßnahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements |
Mitarbeiten beim Qualitäts- und Umweltmanagement |
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37. |
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Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Prozessverbesserung |
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38. |
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Kenntnis der neuesten Trends und Anforderungen im betrieblichen Produktbereich |
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39. |
Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke |
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40. |
Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) |
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41. |
Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen |
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42. |
Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG) |
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43. |
Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten |
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44. |
Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls |
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45. |
Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom |
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46. |
Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen |
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47. |
Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
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Mitterlehner