BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 7. Mai 2013

Teil römisch zwei

122. Verordnung:

Änderung der Verordnung über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst

122. Verordnung der Bundesministerin für Inneres, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst geändert wird

Auf Grund des Paragraph 145 a, Absatz 3, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – BDG 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 2012,, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesministerin für Inneres über das Führen von Dienstgraden im Exekutivdienst, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2005,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 315 aus 2012,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph eins, Absatz 3, wird folgender Satz angefügt:

„Sind die Gründe vom Beamten selbst zu vertreten, kann die Führung des bisherigen Dienstgrades gestattet werden, wenn der bisherige Dienstgrad in einem angemessenen Verhältnis zum nunmehr dem Beamten zugewiesenen Arbeitsplatz steht, an der Weiterführung ein im Zusammenhang mit dem Dienst bestehendes berechtigtes Interesse des Beamten gegeben ist und keine sonstigen dienstlichen Interessen einer Weiterführung entgegenstehen.“

Novellierungsanordnung 2, Dem Paragraph 5, wird folgender Absatz 4, angefügt:

  1. Absatz 4,Paragraph eins, Absatz 3, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 122 aus 2013, tritt mit dem der Kundmachung dieser Verordnung folgenden Tag in Kraft.“

Mikl-Leitner