BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 30. April 2013

Teil römisch zwei

113. Kundmachung:

Aufhebung des Paragraph 24, der Verordnung über die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 gleichzusetzenden Gemeinden durch den Verfassungsgerichtshof

113. Kundmachung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Aufhebung des Paragraph 24, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 gleichzusetzenden Gemeinden durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 139, Absatz 5, B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 15. März 2013, römisch fünf 89/12-8, dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung zugestellt am 2. April 2013, zu Recht erkannt:

  1. Ziffer eins
    Paragraph 24, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die nach dem Studienförderungsgesetz 1992 dem Studienort gleichzusetzenden Gemeinden, Bundesgesetzblatt Nr. 604 aus 1993, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1995,, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
  2. Ziffer 2
    Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. August 2013 in Kraft.

Töchterle