Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 25. April 2013 |
Teil römisch zwei |
111. Verordnung: | Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf |
Aufgrund des Paragraph 14, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971 – BStG 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2013,, wird verordnet:
Zur Sicherung des Baues eines Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Wien, Raasdorf und Groß-Enzersdorf, wird das aus dem Verordnungsplan (Lageplan Teil 1, Plannummer ASFINAG 3061948/0-1/0-401/STR/S01/V und Lageplan Teil 2, Plannummer ASFINAG 3061948/0-2/0-401/STR/S01/V) ersichtliche Gelände, das für die spätere Führung der Bundesstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.
Der vorerwähnte Lageplan liegt im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Magistratsabteilung 18, Magistratisches Bezirksamt für den 22. Bezirk) sowie in den Gemeinden Raasdorf und Groß-Enzersdorf zur Einsicht auf.
Bures