BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 21. März 2013

Teil römisch drei

99. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze vom 3. Dezember 1992

99. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze1 vom 3. Dezember 1992

[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Durchführungsvereinbarung in slowenischer Sprache, siehe Anlagen]

Die vorliegende Vereinbarung ist am 1. September 1993 in Kraft getreten.

Faymann

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1993.