Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 21. März 2013 |
Teil römisch drei |
99. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Slowenien über die Übernahme von Personen an der gemeinsamen Grenze vom 3. Dezember 1992 |
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in slowenischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung ist am 1. September 1993 in Kraft getreten.
Faymann
1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1993.