BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 21. März 2013

Teil römisch drei

97. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

97. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2012,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Litauen

8. März 2013

Marokko

19. September 2012

Faymann