Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 21. März 2013 |
Teil römisch drei |
97. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 114 aus 2012,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Litauen |
8. März 2013 |
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Marokko |
19. September 2012 |
Faymann