Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 14. März 2013 |
Teil römisch drei |
90. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen Bundesgesetzblatt Nr. 404 aus 1992,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2000,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: |
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die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien |
13. Juli 2000 |
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Niederlande1 (für den europäischen Teil) |
21. Februar 2007 |
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Zypern |
17. März 2004 |
Weiters hat Belgien2 am 17. Juni 2008 seine zuständige Behörde1 gem. Artikel 3, Absatz eins, des Übereinkommens geändert.
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 124].
2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 404/1992, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 42/2000.