Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 14. März 2013 |
Teil römisch drei |
89. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über Computerkriminalität |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Computerkriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 140 aus 2012,) hinterlegt:
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Staaten: |
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Australien1 |
30. November 2012 |
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Dominikanische Republik1 |
7. Februar 2013 |
Weiters hat Island2 am 12. Dezember 2012 seine zuständige Behörde1 gem. Artikel 24 und Artikel 27, des Übereinkommens geändert, sowie seinen anlässlich der Ratifikation erklärten Vorbehalt zu Artikel 9, Absatz 2, Litera b und Litera c, zurückgezogen.
Faymann
1 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 185].
2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 140/2012.