BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 14. März 2013

Teil römisch drei

75. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten

75. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben nachstehende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Annahmeurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Ausübung von Kinderrechten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2008,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Annahmeurkunde:

Albanien1

19. Oktober 2011

Finnland1

29. November 2010

Kroatien1

6. April 2010

Montenegro1

1. Oktober 2010

Faymann

1  Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 160].