BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2013

Ausgegeben am 8. März 2013

Teil römisch drei

63. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen

63. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 1997, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2007,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 46 aus 2013,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Dschibuti

25. Jänner 2006

Zypern

28. August 1998

Faymann