Jahrgang 2013 |
Ausgegeben am 25. Februar 2013 |
Teil römisch drei |
48. Kundmachung: | Geltungsbereich der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 16. Oktober 2012 seine Beitrittsurkunde zu der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Nr. 640 aus 1996,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2012,), hinterlegt.
Faymann